ÖFFENTLICHES ANGEBOT


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) „MT FINANCE“ vertreten durch die Generaldirektorin Herr Nikita Tsaplin, die satzungsgemäß handelt, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, bietet gemäß den Lizenzen des Föderalen Dienstes für die Aufsicht im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und MassenkommunikationNr.137295 vom 30.10.2015 (Telematik-Kommunikationsdienste) und №137296 vom 30.10.2015 (Kommunikationsdienste zur Datenübertragung, ausgenommen die Kommunikationsdienste zur Datenübertragung für die Zwecke der Übertragung von Sprachinformationen) und auch beteiligte Partner, jeder natürlichen oder juristischen Person und jedem Einzelunternehmer, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, entgeltliche Leistungen, Dienste und Services sowie Software und sonstige Softwareprodukte (im Folgenden „Leistungen“ bzw. „Produkte“) in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Angebot an.
Das vorliegende Angebot stellt gemäß Ziffer 2, Art.437 des Zivilgesetzbuches der RF ein Öffentliches Angebot )im Folgenden „Vertrag“) dar, als dessen vollständige und bedingungslose Annahme (Akzeptierung) gemäß Art.438 des Zivilgesetzbuches der RF die Registrierung des Auftraggebers im System-Account auf dem Web-Server des Auftragnehmers unter der Adressehttps://ruvds.comgilt.

Begriffe und Definitionen

Anmeldename (Login) — ist eine für den Web-Server des Auftragnehmers unikale Kombination von lateinischen Buchstaben und Ziffern, die für den Zugang zum Persönlichen Kabinett benötigt wird und in Verbindung mit dem Passwort zur Identifizierung des Auftraggebers dient;
Passwort — eine Kombination von lateinischen Buchstaben und Ziffern, die für den Zugang zum Persönlichen Kabinett benötigt wird und in Verbindung mit dem Anmeldnamen (Login) zur Identifizierung des Auftraggebers dient;
Bestellung — eine vom Auftraggeber über den Web-Server des Auftragnehmers geschickte elektronische Nachricht, die die Bestell-Nr. und ein Verzeichnis bestellter Leistungen enthält;
Persönliches Konto — ein elektronisches Konto im Persönlichen Kabinett, wo der Eingang und der Verbrauch von Geldmitteln zur Bezahlung der Leistungen des Auftragnehmers angezeigt wird;
Persönliches Kabinett — eine Web-Schnittstelle auf dem Web-Server des Auftragnehmers (https://ruvds.com), die dem Auftraggeber zur Verwaltung von Leistungen und Zahlungen zur Verfügung gestellt wird.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Leistungen zu erweisen: die Gewährung von Speicherplatz, Rechnerkapazitäten und Software auf dem Equipment (Server) Auftragnehmers mit Internet-Anbindung, damit der Auftraggeber nach eigenem Ermessen ein Web-System und andere Ressourcen (Dienste) gemäß den Möglichkeiten des gewählten Tarifplans unterbringen kann.
1.2. Das Verzeichnis von Leistungen, die dem Auftraggeber im Rahmen des vorliegenden Vertrags erwiesen werden, wird jeweils in der Bestellung bzw. in den Bestellungen angegeben.

2. Allgemeine Vertragsbedingungen

2.1.Die Vertragsparteien erkennen die Rechtskraft von Dokumenttexten, die über Kommunikationsleitungen übermittelt werden, im gleichen Maße an wie die Dokumente, die in einfacher schriftlicher Form ausgefertigt sind. Die Ausnahme von dieser Regel bilden:
die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags;
der Austausch von Beanstandungen, für die die einfache schriftliche Form obligatorisch ist.
2.2.Die Kommunikationsleitungen im Sinne des vorliegenden Vertrags sind die E-Mail mit den in der Web-Schnittstelle des Auftragnehmers angegebenen Kontaktadressen. Bei der Änderung von Kontaktadressen auf die Initiative des Auftraggebers gelten als Kontaktadressen jene E-Mail-Adressen an, die dem Auftragnehmer unter Nutzung eines vom Auftraggeber gewählten Passwortes mitgeteilt wurden.
2.3.Die Partei übernehmen die volle Haftung für die Handlungen von Mitarbeitern, die den Zugang zu den Kommunikationsleitungen haben.
2.4.Der Auftraggeber behält selbständig den Überblick über die Änderungen im vorliegenden Vertrag, die auf dem Web-Server des Auftragnehmers unter der Adressehttps://ruvds.com/contract veröffentlicht werden.
2.5.Die Änderungen zum vorliegenden Vertrag treten spätestens 10 (zehn) Kalendertage seit deren Veröffentlichung in Kraft.
2.6.Beim Einverständnis des Auftraggebers mit solchen Änderungen gilt der Vertrag mit Berücksichtigung der genannten Änderungen weiter. Falls der Auftraggeber mit den betreffenden Änderungen nicht einverstanden ist, hat er innerhalb einer Frist gemäß Ziffer 2.5 den Auftragnehmer mit einem offiziellen Schreiben (mit Empfangsbestätigung) darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall wird der Vertrag seit Inkrafttreten der Änderungen ungültig.
2.7.Falls der Auftragnehmer ein offizielles Schreiben nach Inkrafttreten der Änderungen bekommt, wird der Vertrag seit Erhalt der Empfangsbestätigung ungültig. Die Leistungen, welche der Auftraggeber seit Inkrafttreten der Änderungen bis zum Erhalt der Empfangsbestätigung in Anspruch nimmt, werden dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen erwiesen.

3. Pflichten der Parteien

3.1.Der Auftragnehmer ist verpflichtet:
3.1.1.Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und der Anlagen dazu einzuhalten.
3.1.2.Die Leistungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Konditionen des vorliegenden Vertrags zu erweisen.
3.1.3.Beratung in den Fragen zu bieten, die bei dem Auftraggeber im Zusammenhang mit den ihm erwiesenen Leistungen entstehen können.
3.2.Der Auftraggeber ist verpflichtet:
3.2.1. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und der Anlagen dazu einzuhalten.
3.2.2.Eine rechtzeitige Bezahlung der ihm erwiesenen Leistungen gemäß Abschnitt 4 des vorliegenden Vertrags zu gewährleisten.
3.2.3.Die Risiken möglicher für ihn ungünstiger Folgen im Zusammenhang mit dem Verlieren bzw. Weitergabe durch den Auftraggeber des von ihm gewählten Passwortes selber zu tragen.
3.2.4.Auf Antrag des Auftragnehmers rechtzeitig wahrheitsgetreue Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Zwecke der Realisierung des Vertrags benötigt werden.
3.2.5.Für die Einhaltung der Urheberrechte sowie anderer gesetzlicher Normen und der Netiquette in Bezug auf die aufbewahrten, übermittelten oder erhaltenen Informationen selber zu haften; ebenso für unbefugten Zugriff zu den Computern und Informationsquellen sowie für die Verbreitung von nicht angeforderten Informationen im Netz.
3.2.6.Ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftragnehmer Drittpersonen keine Hosting-Dienste auf dem Equipment des Auftragnehmers zu erweisen.
3.3.Die Parteien sind verpflichtet:
3.3.1.Ihre Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an Dritte abzutreten.

4. Vorgehensweise bei der Erweisung von Leistungen

4.1. Der Auftragnehmer erweist die Vertragsleistungen gemäß den Gesetzen und Normen des Landes, wo der Auftragnehmer bzw. dessen Vertreter Leistungen in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Vertrag sowie mit hoher Qualität und entsprechend den vorgegebenen Betriebseigenschaften erweisen,.
4.2.Die Erweisung von Leistungen an den Auftraggeber beginnt am Tag der Leistungsbestellung und kann nur zu den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen und Konditionen eingestellt oder ausgesetzt werden.
4.3.Die Leistungsbestellung bedeutet das Einverständnis des Auftraggebers, die Leistung zu den Preisen zu bezahlen, die am Tage des Ausführungsbeginns der Bestellung gültig sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistung unter Nutzung einer der folgenden Methoden zu bestellen:
eine Anweisung über die Kommunikationsleitungen zu schicken;
das vom Auftraggeber gewählte Passwort dafür zu nutzen.
4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erweisung der Leistung auszusetzen, falls seit dem Beginn der Leistungserweisung mehr als 7 Tage oder eine andere in der zu erweisenden Leistung angegebene Frist verstrichen ist, und der Auftraggeber seine Pflichten zur Bezahlung dieser Leistung nicht im vollen Maße erfüllt hat. Die Wiederaufnahme der Leistungserweisung ist nur nach vollständiger Bezahlung der bestellten Leistung möglich.
4.5. Falls der Auftraggeber seine Pflichten zur Bezahlung von Leistungen, deren Erweisung vom Auftragnehmer begonnen und gemäß Ziffer 4.4. ausgesetzt wurde, nicht erfüllt hat, und seit der Aussetzung der Leistungserweisung 7 Tage und mehr vergangen sind (eine Stunde, falls der Auftraggeber die Auftragnehmer-Leistungen ohne Vorauszahlung getestet hat), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber über die Kommunikationsleitungen von seiner Absicht in Kenntnis zu setzen, die Leistungserweisung einzustellen und sämtliche Daten, die der Auftraggeber im Rahmen dieser Leistung beim Auftragnehmer platziert hat, zu löschen.
4.6. Die Leistungen gelten als im vollen Umfang erwiesen zum Zeitpunkt der Beendigung des vom Auftraggeber gewählten Abrechnungszeitraumes. Bei der Abbestellung der Leistung fließt auf das Persönliche Konto des Auftraggebers eine Summe zurück, die dem nichtgenutzten Zeitraum entspricht. In der Zeitspanne vom Beginn der Leistungserweisung bis zu deren Abbestellung gilt die Leistung als im vollen Umfang erwiesen.
4.7. Falls der Service, der im Rahmen einer Sonderaktion gewährt wurde, die einen zusätzlichen Rabatt bietet, storniert wird, enthalten die Beträge, die auf das persönliche Konto des Kunden zurückgegeben werden, diesen Rabatt nicht.

5. Leistungspreise und Bezahlung

5.1. Die Leistungspreise werden in Rubel festgelegt. Für ausländische Auftraggeber können die Leistungspreise nach Ermessen des Auftragnehmers in US-Dollar, Euro oder in einer beliebigen anderen Währung ausgewiesen werden. Die geltenden Leistungstarife sind auf dem Web-Server des Auftragnehmers unter der Adressehttps://ruvds.com zu finden.
5.2. Bei der Ausfertigung von Zahlungsbelegen durch den Auftraggeber im Abschnitt "Zahlungszweck" sind der Link auf den Namen der bestellten Leistung und das Passwort des Auftraggebers unbedingt anzugeben.
5.3. Der Auftragnehmer führt auf dem Persönlichen Vertragskonto des Auftraggebers ausgehend von den geltenden Leistungstarifen den Nachweis über die vom Auftraggeber geleisteten Zahllungen und von ihm verbrauchten Leistungen. Die vom Auftraggeber überwiesenen Geldmittel gelten als auf seinem Persönlichen Vertragskonto gebucht nachdem sie auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingegangen sind und soweit der Auftragnehmer die Zahlung identifizierenden Zahlungsbelege von der Bank bekommen hat.
5.4. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber Zugang zu den Informationen auf dessen Persönlichen Konto.
5.5. Die Rückerstattung der restlchen unverbrauchten Mittel des Auftraggebers erfolgt bei der Vertragskündigung, soweit keine Verstöße gegen die Bestimmungen des Vertrags und der Anlagen dazu festgestellt wurden, bzw. falls der Auftraggeber Argumente vorlegt, dass er aus irgendwelchen Gründen von den Leistungen des Auftragnehmers nicht Gebrauch machen kann, durch bargeldlose Überweisung auf das Geschäftskonto des Auftraggebers bei jeder in Russland ansässigen Bank. Der Auftragnehmer unternimmt Schritte, die zur Rückerstattung der Mittel erforderlich sind, spätestens innerhalb von 30 (dreißig) Kalendertagen seit Erhalt eines schriftlichen Antrags des Auftraggebers mit vollständiger Bankverbindung des Empfängers (für natürliche Personen ist vorherige Bestätigung persönlicher Daten durch das Vorlegen entsprechender Dokumente erforderlich). Die Restmittel werden rückerstattet abzüglich des Preises von Leistungen, die der Auftraggeber seit Vertragsunterzeichnung in Anspruch genommen hat, sowie mit Einbehaltung von 10% als Ausgleich für die Provisionen der Zahlungsanbieter, über die der Auftraggeber die Mittel auf das Persönliche Konto einzahlt. Bei der Rückerstattung unverbrauchter Mittel gehen alle erhaltenen Boni und Rabatte aus verschiedenen Promoaktionen und Sonderangeboten verloren.
5.6. Voraussetzungen zur Gewährung eines Testzeitraumes bzw. eines Testservers:
5.6.1. Die Voraussetzungen zur Gewährung eines Testzeitraumes für beliebige Dienste werden vom Auftragnehmer formlos formuliert und können jederzeit ohne Vorankündigung einseitig geändert werden.
5.6.2. Die Gewährung eines Testzeitraumes kann nach Ermessen des Auftragnehmers ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
5.6.3. Die im Rahmen eines Testzeitraumes gewährten Dienste können im Bedarfsfall ohne Vorankündigung und ohne Begründung widerrufen werden.
5.6.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bereitstellung eines Testservers zu verweigern.
5.6.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unversehrtheit der Daten auf dem Testserver sowie für direkte oder indirekte Verluste, die als Ergebnis der Nutzung eines Testservers oder durch den Widerruf seiner Nutzungsrechte im Rahmen des Punktes 5.6.3. entstehen mögen.

6. Haftung der Parteien

6.1. Bei Nichterfüllung oder nichtordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag obliegt den Parteien die Haftung in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation sowie unter Berücksichtigung der Bedingungen und Konditionen, die im vorliegenden Vertrag festgelegt sind.
6.2. Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber für beliebige Kommunikationsverzögerungen und -unterbrechungen, für den Schaden und die Verluste, die direkt oder indirekt auf die Höhere Gewalt zurückzuführen sind, sowie aus Gründen, die vom Auftragnehmer durch vertretbare Maßnahmen unmöglich kontrolliert werden können.
6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber für beliebige Kommunikationsverzögerungen und -unterbrechungen, soweit diese auf die Durchführung technischer Arbeiten zur Wartung und Modernisierung des Auftragnehmer-Equipments zurückzuführen sind.
6.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für direkten oder indirekten Schaden des Auftraggebers durch die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers oder wegen Unmöglichkeit, sie zu nutzen.
6.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt der vom Auftraggeber übermittelten, erhaltenen und bei ihm aufbewahrten Informationen.
6.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verstöße und unrechtmäßigen Handlungen des Auftraggebers bei der Nutzung von Leistungen, die vom Auftragnehmer erwiesen werden.
6.7. Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber für beliebigen Schaden des Auftraggebers infolge Verlieren oder Weitergabe von Login und Passwort durch den Auftraggeber.
6.8. Die maximale Haftung des Auftragnehmers für den realen Schaden ist auf die Geldsumme beschränkt, die dem Preis von Leistungen des Auftragnehmers entspricht, die er im Monat der Entstehung des realen Schadens dem Auftraggeber zu erweisen hat.
Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber für indirekte Schäden (entgangenen Gewinn).
6.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verstößen des Auftraggebers gegen den vorliegenden Vertrag oder Anlagen dazu sowie gegen die geltenden Gesetze der Russischen Föderation bzw. des Landes, wo der Auftragnehmer bzw. dessen Vertreter Leistungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags erweisen, die Leistungserweisung auszusetzen, bis die Ursachen behoben sind, die der Grund für die Aussetzung der Leistungserweisung gewesen sind. In diesem Fall kann der Auftragnehmer einen entsprechenden Bescheid an den Auftraggeber schicken. Der Auftragnehmer kann einen solchen Bescheid unter anderem an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers, die in seinem Persönlichen Kabinett angegeben ist. Dabei ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Persönlichen Konto des Auftraggebers Geldmittel für die Leistungen weiter abzubuchen, deren Erweisung bis zur Leistungsabbestellung durch den Auftraggeber oder bis zur Behebung der Ursache für die Leistungsaussetzung ausgesetzt worden ist.
6.10. Falls der Auftraggeber innerhalb von 6 (sechs) Monaten seit der Leistungsaussetzung (einen Tag, wenn der Auftraggeber ohne Vorausbezahlung die Leistungen des Auftragnehmers getestet) den Verstoß nicht beseitigt hat, welcher der Grund für die Leistungsaussetzung gewesen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des vorliegenden Vertrags zu unterlassen.

7. Höhere Gewalt

7.1. Die Parteien werden von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag befreit, soweit dies auf Höhere Gewalt zurückzuführen, die nach Vertragsunterzeichnung eingetreten ist.
7.2. Die Parteien stufen insbesondere als Höhere Gewalt ein: Natur- und Industriekatastrophen; Terroranschläge; Kriegshandlungen; Zivilunruhen; die Verabschiedung durch die Staatsmacht- oder lokale Selbstverwaltungsorgane von Verboten oder Einschränkungen der Tätigkeit der Parteien nach dem vorliegenden Vertrag; sonstige Umstände, die von den Parteien weder vorausgesehen noch verhindert werden konnten und die Wahrnehmung deren Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag behindern.
7.3. Die Partei, die von der Haftung befreit werden möchte, hat unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 (drei) Werktagen, die jeweils andere Partei von solchen zwingenden Umständen zu benachrichtigen. Bei nichtrechtzeitiger Benachrichtigung über den Eintritt Höherer Gewalt verliert die Partei den Anspruch darauf, von der Haftung befreit zu werden.
7.4. Beim Eintritt zwingender Umstände, welche die Wahrnehmung der Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag behindern, wird die Frist für die Pflichterfüllung durch die Parteien um die Geltungsdauer zwingender Umstände und um die Zeit hinausgeschoben, die zur Beseitigung deren Folgen benötigt wird, jedoch maximal um 60 (sechzig) Kalendertage. Falls zwingende Umstände länger als die genannte Frist andauern bzw. wenn bei deren Eintritt beiden Parteien klar wird, dass sie länger als diese Frist andauern werden, werden die Parteien alternative Methoden zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags oder dessen Kündigung ohne Schadenersatz beraten. Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, die nach dem Vertrag nicht verbrauchten Geldmittel in Übereinstimmung mit den Rückerstattungskonditionen gemäß Ziffer 5.4. des vorliegenden Vertrags dem Auftraggeber zu erstatten.

8. Geltungsdauer und Kündigung

8.1. Der vorliegende Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und gilt bis Ende des laufenden Kalenderjahres. Künftig wird der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängert, soweit keine der beiden Parteien bis zum 1.Dezember des entsprechenden Kalenderjahres die Vertragskündigung bekanntgibt.
Der vorliegende Vertrag kann gekündigt werden:
8.1.1. auf Betreiben jeder der beiden Parteien;
bei Zahlungsunfähigkeit (Bankrott) jeder der beiden Parteien;
in den Fällen gemäß Ziffer 7.4 des vorliegenden Vertrags.
8.1.2.Auf Betreiben des Auftragnehmers
beim Verstoß des Auftraggebers gegen die Bedingungen und Konditionen der Ziffern 3.2.1. und 3.2.4. des vorliegenden Vertrags;
falls der Auftraggeber technische oder sonstige Handlungen vornimmt, die im Vertrag nicht vorgesehen und vom Auftragnehmer nicht genehmigt sind, welche dem Auftragnehmer oder Drittpersonen Schaden zugefügt haben oder zugefügt haben könnten.
8.1.3. Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien.
8.1.4. Gemäß Ziffer 2.6 des vorliegenden Vertrags.
8.1.5. Gemäß Ziffer 4.5 des vorliegenden Vertrags
8.1.6. Auf Betreiben des Auftraggebers mit Benachrichtigung des Auftragnehmers über Kommunikationsleitungen.

9. Sonstiges

9.1. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch die Gesetze der Russischen Föderation geregelt.
9.2. Alle Streitfälle, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben können – darunter solche, die seine Realisierung, Verletzung, Kündigung und Unwirksamkeit betreffen - , sind vorwiegend auf dem Verhandlungswege zu regeln.
9.3. Das Reklamationsverfahren der Streitregelung ist obligatorisch. Für die Erwiderung einer Reklamation wird eine Frist von 10 (zehn) Kalendertagen seit deren Erhalt festgelegt.
9.4. Streitigkeiten, die sich nicht auf dem Verhandlungsweg klären lassen, sind vor dem Arbitragegericht (Wirtschaftsgericht) der Stadt Moskau in Russland zu schlichten.
9.5. Falls der Auftraggeber kein ständiges Büro im Gebiet der Russischen Föderation hat, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, zum Überbringen von Prozessbescheiden einen Agenten (Vertreter) zu benennen und dessen Arbeit zu unterhalten sowie den Auftragnehmer im vollen Maße über so einen Agenten zu informieren.
9.6. Der Vertrag enthält die endgültigen und vollständigen Bedingungen und Konditionen der Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt somit den gesamten vorangegangenen Schriftverkehr und Vorgespräche der Parteien um den Vertragsgegenstand.
9.7. Änderungen oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertragswortlaut können nur in einem im Vertrag festgelegten Verfahren vorgenommen werden.
9.8. Der Auftragnehmer gibt eine Gewähr dafür, dass die ihm vom Auftraggeber übergebenen Informationen, darunter auch die persönlichen Daten des Auftraggebers, ausschließlich für die Zwecke der Vertragsdurchführung genutzt sein werden.
9.9. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer die Wahrhaftigkeit und rechtzeitige Gewährung von Informationen.

10. Bankverbindung und Sitz des Auftragnehmers

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) „MT FINANCE“
OGRN (Primäre staatliche Registrierungs-Nr.) 1157746680332
INN (Steuerzahler-Identifikationsnummer) 7706424050
KPP (Grund der Eintragung ins Steuerzahlerregister) 770601001
Rechtssitz (Domiziladresse): Russische Föderation, 125009, Moskau, Glinischevsky lane, 3, Zimmer 226.
Bankverbindung:
Kto. 40702810601500126138
bei der Bank Tochka LLC
Korr.-Kto. 30101810745374525104
BIC 044525104
Allgemeine Fragen und Supportservice:
Tel. 8 (495) 135-10-99, 8 (800) 775-97-42
E-Mail: support@ruvds.com

Anlage Nr.1

VORSCHRIFTEN FÜR DIE ARBEIT MIT DEM HOSTING

1. Rechte und Pflichten des Aufragnehmers

1.1. Der Auftragnehmer setzt alles daran, um einen unterbrechungsfreien Betrieb des virtuellen Auftraggeber-Servers zu gewährleisten.
1.1.1. Der Auftragnehmer setzt alles daran, damit das eingesetzte Equipment den modernen technischen Anforderungen entspricht.
1.1.2. Der Auftragnehmer leistet technischen Support und ist zugänglich für Kontakte gemäß dem Zeitplan auf der Hauptseite der Webpräsenz https://ruvds.com.
1.1.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Hilfe zu verweigern und keinen weiteren Support zu gewähren, falls die Anfrage an die Mitarbeiter des Auftragnehmers einen ausgesprochen beleidigenden Charakter hat, eine Art Erpressung oder sonstige Umstände enthält, die einen normalen Meinungsaustausch erschweren.
1.2. Der Auftragnehmer kann die Gewährung von Leistungen in folgenden Fällen nicht garantieren:
1.2.1. Der Auftragnehmer kann das Vorhandensein der vom Auftraggeber angeforderten Technologien und Lösungen nicht garantieren, soweit sie in der Dokumentation zu den Produkten und deren Kombinationen, die auf den Servern des Auftragnehmers Anwendung finden, nicht beschrieben sind.
1.2.2. Der Auftragnehmer garantiert nicht die Möglichkeit der Installation von zusätzlichen Komponenten. Modulen etc. auf Antrag des Auftraggebers.
1.2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserweisung kurzfristig zu stoppen, falls die Weitererweisung der Leistungen offensichtlich gegen die Vorschriften für die Erweisung von Leistungen verstößt oder auf eine sonstige Weise die Funktionsfähigkeit des Equipments oder der Server-Software des Auftragnehmers gefährdet.
1.2.4. Der Auftragnehmer platziert keine Webseiten oder sonstige Ressourcen des Auftraggebers, die einer Netzwerk-Attacke (DDoS) ausgesetzt sind. Die attackierten Ressourcen werden abgeschaltet, um den anderen Kunden weitere stabile Leistungserweisung zu ermöglichen. Die Möglichkeit wiederholter Aktivierung des attackierten Auftraggeber-Servers ist individuell zu besprechen.
1.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Schnelligkeit und zuverlässigen Betrieb des internationalen DNS-Systems, insbesondere:
1.3.1. Für die Schnelligkeit der Übertragung von Domain-Namen zwischen den DNS-Servern.
1.3.2. Für das unbefugte Caching von Domainnamen durch die DNS-Server der Internetnutzer.
1.4. Der Auftragnehmer ist in folgenden Fällen berechtigt, die Hosting-Dienste zu verweigern bzw. die Bedingungen und Konditionen der Leistungsgewährung zu ändern (Tarifplan, Zahlungsweise, technische Parameter):
1.4.1. Ein Verstoß gegen die Netiquette und sonstige übliche Verhaltensnormen, die im Abschnitt „Rechte und Pflichte des Auftraggebers“ (Teil 2) beschrieben sind.
1.4.2. Ein Verstoß gegen die Gesetze und Normen im Bereich der Urheberrechte.
1.4.3. Überlastung der Server des Auftragnehmers durch die Software des Auftraggebers.
1.4.4. Verletzung der üblichen Normen und Regeln der Traffic-Nutzung (Siehe Ziffer 2.5).
1.5. Bei groben Verstößen gegen die Vorschriften für die Hosting-Nutzung oder gegen gesetzliche Normen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erstattung der für die Hosting-Dienste vorausgezahlten Summe zu verweigern, bis die umstrittene Situation durch Gerichtsorgane offiziell geregelt ist.
1.6. Der Auftragnehmer gewährleistet den Support der Ressourcen des Auftraggebers in Übereinstimmung mit den allgemein üblichen Normen und Einschränkungen für die Leistung „Hosting ohne Administrierung“.
1.6.1. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber technischen Support und berät ihn ausschließlich über die eigenen Leistungen und Software-Produkte.
1.6.2. Der Auftragnehmer analysiert und behebt nur jene Probleme, die mit der Funktionsfähigkeit der Hardware oder Software des Auftragnehmers verbunden sind.
1.6.3. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für das korrekte Funktionieren der Auftraggeber-Ressourcen sowie für die Möglichkeit des korrekten Funktionierens der Auftraggeber-Ressourcen auf dem Equipment und in der Software-Umgebung des Auftragnehmers. Die Beratung zu diesem Thema hat einen eingeschränkten Charakter und schließt das Administrieren der Ressourcen des Auftraggebers nicht ein.
1.6.4. Der Auftragnehmer behebt nicht die Funktionsstörungen oder sonstige Probleme im Funktionieren der Auftraggeber-Ressourcen, unabhängig von den Ursachen, aus denen diese Probleme entstanden sind.
1.6.5. Der Auftragnehmer führt keine Arbeiten mit den Dateien und sonstigen Auftraggeber-Ressourcen aus wie Analyse, Fehlerbeseitigung, das Erreichen der Funktionsfähigkeit etc.
1.6.6. Der Auftragnehmer kann nach vorheriger offensichtlicher Absprache und ohne irgendwelche offensichtliche oder nicht offensichtliche Verpflichtungen zusätzliche Leistungen zur Arbeit mit den Auftraggeber-Ressourcen (Administrieren) erweisen.
1.7. Der Auftragnehmer legt folgende Bearbeitungsfristen für die eingehenden Anfragen des Auftraggebers fest:
1.7.1. Die Behebung der Ausfälle von Hardware und Software des Auftragnehmers erfolgt mittels Analyse durch eigene Monitoring-Dienste; die Reaktionszeit bei Problemen: maximal 4 Stunden während der Arbeitszeit und 8 Stunden außerhalb der Arbeitszeit. Für den Beginn der Arbeiten zur Ausfallbehebung ist keine Anfrage des Auftraggebers erforderlich.
1.7.2. Maximale Frist für die Beantwortung einer Anfrage, wo im Wesentlichen nur einfache Beratung über die Auftragnehmer-Leistungen angefordert wird, beträgt 24 Stunden.
1.7.3. Maximale Frist für die Beantwortung einer Anfrage, wo Beratung über die technischen Parameter der Auftragnehmer-Leistungen angefordert wird, beträgt 3 Werktage.
1.7.4. Maximale Frist für die Bearbeitung von Anfragen, wo manuelle technische Arbeit mit den Auftraggeber-Ressourcen erforderlich ist, beträgt 3 Werktage, angefangen vom nächsten Werktag nach dem Eingang der Anfrage. Die Bearbeitung der Anfrage markiert den Beginn des Hauptarbeitsvolumens und schließt die Zeit nicht ein, die für den Abschluss der Arbeiten benötigt wird, soweit die Arbeiten einen längeren Charakter haben (Operationen mit großen Datenmengen, manuelle Arbeit mit Sicherheitskopien etc.).
1.7.5. Maximale Frist für die Beantwortung von Anfragen sonstiger Art beträgt 7 Werktage. Die Frist kann aus objektiven Gründen verlängert werden, wobei der Auftraggeber darüber zu informieren ist.
1.7.6. Der Auftragnehmer setzt alles daran, um die Bearbeitungsfristen beliebiger Anfragen des Auftraggebers zu verkürzen. Das vorgegebene Ziel in der Arbeit des Kunden-Supportservices ist die Bearbeitung aller eingehenden Nachrichten des Auftraggebers höchstens innerhalb von 2 Stunden seit Eingang der Anfrage, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Die genannten Fristen werden im Schnitt bei über 95% der Anfragen eingehalten, können jedoch nicht in jedem Einzelfall garantiert werden.

2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

2.1. Die vom Auftraggeber platzierten Informationen müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
2.1.1. Die Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation, internationalen Gesetzen und den Gesetzen des Landes, wo der Auftragnehmer bzw. deren Vertreter Leistungen gemäß dem vorliegenden Vertrag und den Anlagen dazu erweisen.
2.1.2. Die Übereinstimmung mit den Urheberrechts-Normen.
2.1.3. Keine Proteste seitens der Netzgemeinde sowie die Übereinstimmung mit der üblichen Netiquette.
2.1.4. Keine Malware, Viren und ähnlichen Tools und Absichten.
2.2. Die technischen Tools (Skripte), die vom Auftraggeber auf den Servern des Auftragnehmers ausgeführt werden, müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
2.2.1. Die (mit Monitoring-Tools ermittelte) Server-Last muss den Skriptzielen und den Normen optimaler Programmierung entsprechen. Unzulässig ist die Ausführung von Skripten und Applikationen, deren Serverlast groß und mit der Last einer ähnlichen Optimallösung nicht zu vergleichen ist.
2.2.2. Bewertet werden die Ressourcen, bei denen aus objektiven technischen Gründen keine formellen Bewertungsparameter vorhanden sind, darunter, jedoch nicht darauf beschränkt:
Plattensystem des Servers.
Netzwerk-Ausrüstung.
2.2.3. Die vom Auftraggeber erzeugte tägliche Durchschnittslast auf jede Hardware-Ressource des Auftragnehmers darf ein Hundertstel von der maximalen Ressourcenleistung des physischen Auftragnehmer-Servers nicht überschreiten, wo die Auftraggeber-Ressourcen untergebracht sind.
2.2.4. Der Supportservice des Auftragnehmers kann bei der Optimierung Ratschläge erteilen und Hilfe erweisen, garantiert jedoch keine Hilfe bei der Lösung von Problemen mit der Leistungsfähigkeit der Benutzer-Skripts.
2.3. Auf dem Hosting sind folgende Aktivitäten verboten:
2.3.1. Das Platzieren von Webseiten, die für die Begehung betrügerischer Handlungen bestimmt sind, darunter, jedoch nicht darauf beschränkt:
das Herauslocken von Passwörtern, das Erstellen von gefälschten Webseiten;
der Betrug von Besuchern, das Geldsammeln auf betrügerische Weise etc.;
2.3.2. das Verschicken oder Platzieren von Spam und Nachrichten, die irrtümlich als Spam klassifiziert werden können.
2.3.3. Die Verstöße gegen die übliche Netiquette, darunter, jedoch nicht darauf beschränkt:
grobes Index-Spamming (der Suchmaschinen-Betrug mit Hilfe von Mitteln, die keine Informationsinhalte haben und für Menschen nutzlos sind).
Grobes Webseiten-Parsing (über 5 GB eingehender Verkehr pro Tag zwecks Parsing dieser externer Ressourcen).
2.3.4. Das Platzieren von Projekten und Diensten mit beliebigem Bezug zu:
Generierung von Junk-Inhalten zum Betrug von Suchmaschinen oder beliebigen anderen Systemen.
Generierung von Junk-Traffic beliebiger Art (zum Ausgleich des Traffic-Verhältnisses bei einem anderen Hosting-Anbieter, Ranking-Betrug, Betrug von Suchmaschinen oder beliebigen anderen Systemen etc.).
2.3.5. Das Platzieren von öffentlichen Proxy- oder VPN-Servern sowie von Systemen zur Prüfung von Funktionsfähigkeit von externen Ressourcen. Ebenso wie die Platzierung von privaten Netzwerken mit über 10 GB summarischen Verkehr pro Tag.
2.3.6. Das Platzieren von Torrent-Clients oder beliebigen anderen File-Sharing- und P2P-Systemen.
2.3.7. Das Platzieren von Systemen oder Diensten, die mit dem Verdienen von Krypto-Währungen (Mining) verbunden sind.
2.3.8. Das Platzieren von Systemen oder Diensten, die den Normalbetrieb sowohl des internen Netzwerkes als auch von Drittpersonen stören.
2.4. Verboten sind die Versuche, illegal den Zugang zu vertraulichen Informationen zu erhalten, sowie die Verletzung der Sicherheitsnormen, darunter, jedoch darauf nicht beschränkt:
2.4.1. Das Hacken von Webseiten, unbefugter Zugriff auf vertrauliche Daten – sowohl auf die Ressourcen des Auftragnehmers als auch auf die externen Webseiten und Ressourcen.
2.4.2. Das Passwort-Mining, Netzwerk-Attacken, Flooding (Überlastung von Equipment und Informationskanälen, Überschreitung der Limits).
2.4.3. Das Betreiben von gehackten Webseiten oder Ressourcen, die sogar gegen den Willen des Auftraggebers zur Verletzung der Netiquette und sonstiger Netzvorschriften führen, ist verboten. Die gehackten Ressourcen werden ohne Vorwarnung gestoppt; deren Aktivierung ist nur möglich, soweit die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, um deren wiederholtes Hacken zu verhindern.
2.5. Der durch die Ressourcen des Benutzers generierte Traffic gilt als kostenlos und wird gegenüber den in der Leistungsbeschreibung genannten Werten nicht eingeschränkt, soweit folgende Bedingungen erfüllt werden:
2.5.1. Der summarische Datenverkehr des virtuellen Servers bis 150 GB pro Tag (für die Server im Probezeitraum bis 30 GB pro Tag) wird ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß den Kapazitäten des physischen Servers und der Telekommunikations-Ausrüstung gewährt.
2.5.2. Bei Überschreitung des Traffic-Limits von 150 GB pro Tag (während des Probezeitraums 30 GB pro Tag) kann nach Ermessen des Auftragnehmers die Bandbreite für den virtuellen Server des Auftraggebers bis Ende des Tages, an dem die Überschreitung festgestellt wurde, auf 5 Mbps eingeschränkt werden. Es gilt die UTC-Zeit.
2.5.3. Bei Überschreitung des Traffic-Limits von 150 GB pro Tag (während des Probezeitraums 30 GB pro Tag) und soweit der eingehende Verkehr mehr als doppelt so groß ist wie der ausgehende, ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zur Abstimmung der Auftraggeber-Aktivitäten mit dem Auftragnehmer die Erweisung von Leistungen auszusetzen oder zu verweigern.
2.5.4. Falls der Auftraggeber geschützte Kommunikationsleitungen (DDoS-Schutz etc.) nutzt, hält der Auftragnehmer sich das Recht vor, die Leistungspreise individuell zu ändern, beliebige zusätzliche Traffic-Einschränkungen festzulegen sowie das Zur-Verfügung-Stellen von geschützten Kommunikationsleitungen zu verweigern.

Anlage Nr.2

SOFTWARE-NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Alle Softwareprodukte sowie deren Komponenten, inkl. alle Bilder, Fotos, Animationen, Video- und Audioaufzeichnungen, Musik, Texte und angewandte Mini-Programme als Bestandteil von Software-Produkten unterliegen dem Urheberrecht, sind durch die Urheberrechte und internationalen Vereinbarungen über den Schutz der Urheberrechte sowie durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt und sind Eigentum Ihrer Hersteller. Der einzige und volle Inhaber ausschließlicher Rechte auf Software-Produkte ist deren Hersteller.
Durch den Besitz, den Zugang und die Nutzung der Software-Produkte erlangt der Auftraggeber keine Eigentumsrechte an den Software-Produkten und keinerlei Rechte am geistigen Eigentum.

1. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

1.1. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet:
1.1.1. beliebige Handlungen im Zusammenhang mit dem Funktionieren der Software-Produkte gemäß deren Zweckbestimmung vorzunehmen, darunter die offensichtlichen Fehler zu korrigieren;
1.1.2. die Software-Anpassung durchzuführen;
1.1.3. die Software-Produkte weiterzugeben (zu veröffentlichen), d.h. Kopien von Software-Produkten einem unbestimmten Personenkreis zur Verfügung zu stellen;
1.1.4. die Software-Produkte in beliebiger Form und mit beliebigen Methoden zu reproduzieren, d.h. Kopien von Software-Produkten in beliebiger Anzahl von Ausfertigungen und in beliebiger materiellen Form (darunter auch durch das Speichern in eine EDV-Anlage) selber anzufertigen oder anfertigen zu lassen;
1.1.6.die Software-Produkte auf beliebige Weise zu verbreiten: mittels Gewährung des Zugangs zu den Software-Produkten, die in beliebiger materieller Form reproduziert sind, darunter übers Netz und mit sonstigen Methoden, sowie mittel Verkauf von vervielfältigten Datenträgern, Vermietung, Borgen, einschließlich Import – für jeden der genannten Zwecke ohne territoriale Einschränkungen;
1.1.7. die Software-Produkte zu modifizieren (zu überarbeiten), d.h. beliebige Änderungen an den Software-Produkten vorzunehmen, darunter die Software-Produkte aus einer Sprache in eine andere zu übersetzen;
1.1.8. die Software-Produkte zu dekompilieren (den Objekt-Code zu reproduzieren und in den Ausgangstext umzuwandeln) oder andere Personen mit diesen Handlungen zu beauftragen;
1.1.9. die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag auf vertraglicher Grundlage an Dritte abzutreten;
1.1.9. die Software-Produkte zu vermieten, zu leasen, weiterzuvermieten, zu verpfänden und direkt oder indirekt an Drittpersonen zu übergeben oder zu verbreiten bzw. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten das Recht zu gewähren, auf die Softwareprodukte zuzugreifen und/oder diese zu nutzen.
1.2. Verstößt der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen für die Softwareprodukte, haftet er gegenüber dem Auftragnehmer gemäß diesem Vertrag sowie gegenüber den Softwareproduktherstellern gemäß den geltenden Gesetzen.
1.3. Beim Kauf oder der Anmietung der Softwareprodukte stimmt der Kunde den vom Hersteller installierten lizenzierten Nutzungsbedingungen für das Softwareprodukt zu.

2. Lizenzen für Microsoft-Softwareprodukte

2.1. Lizenzen für Microsoft-Softwareprodukte werden ausschließlich für Geräte bereitgestellt, die dem Auftragnehmer gehören oder von ihm geleast werden.
Bei der Bestellung einer Lizenz für Microsoft-Softwareprodukte muss das technische Personal des Auftragnehmers die entsprechende Software installieren und die gekaufte Lizenz aktivieren.
Der Kunde verwendet Microsoft-Softwareprodukte gemäß den Richtlinien und Nutzungsbedingungen, die auf der offiziellen Microsoft-Website http://www.microsoft.com/en-us veröffentlicht sind.
Verstößt der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen für Microsoft-Softwareprodukte, hat der Auftragnehmer das Recht, die Lizenzen des Kunden für diese Softwareprodukte unverzüglich zu widerrufen. In diesem Fall stellt der Kunde die Verwendung und/oder den Zugriff auf die Softwareprodukte ein und vernichtet alle Kopien der Microsoft-Softwareprodukte und aller ihrer Komponenten.
2.2. Vom Auftragnehmer angebotene Lizenzoptionen:
2.2.1. Kernbasierte Lizenzierung für Microsoft SQL Server; Jede Lizenz umfasst ein Paket mit zwei Kernen. Für jeden virtuellen Server sind mindestens vier Lizenzen erforderlich;
2.2.2. Benutzerbasierte Lizenzierung; SAL (Subscriber Access License) ist zu erwerben und jedem Benutzer zuzuweisen, der das Recht auf direkten oder indirekten Zugriff auf die Kopien der Serversoftware hat, unabhängig davon, ob er tatsächlich Zugriff auf die Serversoftware hat. Eine solche Art der Lizenzierung ist nicht zulässig, wenn die Anzahl der möglichen Benutzer im System des Kunden nicht genau bestimmt werden kann.

Anlage 2

Über die Gewährung des Zugangs zu Software-Produkten von Microsoft

Veröffentlichungsdatum: 09.10.2018
Die vorliegende Anlage (im Weiteren Anlage) regelt die Bereitstellung dem Auftraggeber von Leistungen „Аренда программного обеспечения Microsoft“, die auf der Webseite bestellbar sind. Die Anlage ist untrennbarer Bestandteil der Offerte.

Definitionen der verwendeten Begriffe

Offerte — ein Angebot seitens der OOO “MT FINANCE” und deren Partner (im Weiteren Auftragnehmer) unter der Adresse https://ruvds.com/ru-rub/contract zum Vertragsabschluss über die Bereitstellung von Leistungen gemäß der Anlage;
Produkt — Software für die EDV-Anlage des Rechteinhabers, die vom Auftragnehmer im Rahmen des Programms „Microsoft SPLA“ für kommerziellen Gebrauch lizenziert worden ist;
Rechteinhaber — das Unternehmen Microsoft Ireland Operations Limited;
Tarif — der Preis für die Leistungen zur Bereitstellung des Zugangs zum Produkt. Die aktuellen Tarife für die Leistungen des Auftragnehmers findet man unter: https://ruvds.com/ru-rub/licence. Die Preise zusätzlicher Produkte, die auf der Webseite nicht angegeben sind, werden auf Anfrage mitgeteilt;
Server — virtueller Server, der dem Auftraggeber bei der Bereitstellung von Leistungen zur Verfügung gestellt worden ist;
Hostrechner — das Equipment des Auftragnehmers, auf dem der Server des Auftraggebers installiert wird.

1. Gegenstand

1.1. Der Auftragnehmer stellt Leistungen bereit, die einen Fernzugriff auf das Produkt ermöglichen, während der Auftraggeber diese Leistungen anzunehmen und zu bezahlen hat.

2. Ausschließliche Rechte

2.1. Die Rechte am Produkt sind auf ein „Nutzungsrecht“ beschränkt; weder in der Anlage noch in der Offerte ist eine Bestimmung enthalten, die die Gewährung dem Auftraggeber irgendwelcher ausschließlichen Rechte des Rechteinhabers bzw. des Auftragnehmers voraussetzt.
2.2. Die Leistungen werden vom Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Einschränkungen gemäß der Ergänzung Nr.1 zur Anlage und dem Rechteinhaber-Dokument SPUR (die dem Dienstleister gewährten Rechte) bereitgestellt.
2.3. Dem Auftraggeber ist es untersagt:
2.3.1. beliebige in den Produkten enthaltene Copyright-Hinweise, Warenzeichen oder sonstige Benachrichtigungen über die Vermögensrechte zu entfernen, zu ändern oder auszublenden;
2.3.2. die Technologien aufzubrechen sowie die Produkte zu dekompilieren und zu disassemblieren, ausgenommen jene Fälle, die in den Gesetzen der Russischen Föderation ausdrücklich vorgesehen sind.
2.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Rechteinhabers bzw. des Auftragnehmers notwendige Maßnahmen zu treffen, um eine beliebige Übertragung der Rechte rückgängig zu machen, soweit diese unter Verletzung der Anforderungen des Rechteinhabers erfolgt.

3. Regelung für die Bereitstellung von Leistungen

Gewährung des Zugangs zum Produkt
3.1. Beim Eingang eines Kundenauftrags für das Mieten des Produktes wird der Auftrag auf die Bereitstellung des Zugangs zum Produkt in folgender Reihenfolge erfüllt:
3.1.1. Der Auftragnehmer fordert Server-Zugangsdaten an, um die Anmelde-Informationen des Rechteinhabers einzugeben.
3.1.2. Der Auftraggeber hat einen Fernzugriff dem Auftragnehmer zu gewähren.
3.1.3. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber einen Fernzugriff auf das Produkt spätestens innerhalb von 2 (zwei) Werktagen seit dem Auftragserhalts-Datum. Der Auftragnehmer gewährt keinen Zugriff auf das Produkt, ohne Strafsanktionen oder sonstige Einschränkungen zu befürchten, falls der Auftraggeber keine Server-Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat.
Installation des Produktes
3.2. Das Produkt kann nur auf dem Server des Auftragnehmers installiert werden, auf den der Zugriff dem Auftraggeber gewährt worden ist.
3.3. Der Auftraggeber, dem ein Server auf dem Hostrechner zugeteilt wird, ist mit Folgendem einverstanden:
3.3.1. Die Installation des Produktes auf dem Server ist nur möglich im Rahmen von SPLA oder mittels Übertragung der Auftraggeber-Lizenzen unter Gebrauch des Rechts auf Lizenzübertragung für Software Assurance, wozu ein aktives Software-Assurance-Abonnement auf die zu übertragenden Lizenzen für die gesamte Zeit, die die Produkte auf dem Hostrechner verbleiben, erforderlich ist. Die Notwendigkeit, das Verfahren der Lizenzen-Übertragung über Software Assurance zu nutzen, gilt für alle Server auf dem Hostrechner - unabhängig davon, ob der SPLA-Partner Administrator-Zugriffsrechte für solche Server besitzt oder nicht. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich mit den Bedingungen und Konditionen des Software-Assurance-Programms auf der Webseite des Rechteinhabers bekannt zu machen.
3.3.2. Der Auftraggeber kennt das Verzeichnis von Produkten, für die ein Recht auf Lizenzübertragung über das Software Assurance Programm besteht, sowie von Produkten für die ein solches Recht fehlt (zum Beispiel Windows-Server und MS Office).
3.3.3. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer über seine Absicht in Kenntnis setzen, ein Produkt unter Gebrauch des Rechts auf Software-Assurance-Lizenzübertragung zu installieren, und hat außerdem innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach solcher Übertragung ein Formblatt zur Verifizierung der Lizenzmobilität einzureichen sowie den Auftragnehmer schriftlich oder per E-Mail über die vom Rechteinhaber als Antwort auf das Verifizierungsformblatt erteilte Erlaubnis zu benachrichtigen.
Prüfung der Einhaltung der in der Anlage festgelegten Anforderungen
3.4. Der Auftragnehmer bzw. ein unabhängiger Auditor sind berechtigt, beim Auftraggeber beliebige Informationen anzufordern, um die Einhaltung der Lizenzbestimmungen zu prüfen – einschließlich des Zugriffs auf alle Server, auf denen das Produkt läuft und auf die der Auftraggeber Fernzugriff erhalten hat.
3.5. Der Auftraggeber hat die angeforderten Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, beliebige Verstöße gegen die Lizenzbestimmungen seitens des Auftraggebers oder eines Endnutzers dem Rechteinhaber zu melden.

4. Leistungspreis

4.1. Der Leistungspreis ist im Tarif festgelegt.
4.2. Abrechnungszeitraum für die bereitgestellten Leistungen ist jeweils ein Kalendermonat (von 00 Uhr 01 Min. des ersten Tages im Monat bis 23 Uhr 59 Min. des letzten Tages im Monat).
4.3. Der Leistungspreis wird immer für vollen Monat berechnet, auch wenn der tatsächliche Nutzungsbeginn bzw. Nutzungsende mitten im Monat liegen.
4.4. Der Preis für zusätzlichen Support wird in Zusatzvereinbarungen festgelegt.

5. Informationen über die Endnutzer des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass folgende Endnutzer-Informationen dem Auftragnehmer, dem Rechteinhaber und deren affiliierten Personen offengelegt werden:
5.1.1. Name, Adresse und Bankverbindungen von juristischen Personen;
5.1.2. personenbezogene Daten von natürlichen Personen.
5.2. Der Auftraggeber gibt seine Gewähr dafür, dass er das Einverständnis der Endnutzer, die natürliche Personen sind, für die Weitergabe und Bearbeitung deren personenbezogenen Daten erhalten hat..
5.3. Die Bearbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Politik im Bereich der Bearbeitung und des Schutzes von personenbezogenen Daten.

6. Haftung der Parteien

6.1. Haftung der Parteien für die Verstöße gegen die Lizenzierung:
6.1.1. Der Auftraggeber haftet für alle Verstöße gegen die Lizenzierungsvorschriften bei der Software-Nutzung auf dem Server, darunter bei Verletzung des vorgesehenen Verfahrens für die Ausübung des Rechtes auf Lizenzübertragung für die Software Assurance sowie bei rechtswidriger Installation von Software.
6.2. Falls als Ergebnis einer Überprüfung der Vorschrifteneinhaltung der Auftragnehmer bzw. der Rechteinhaber Fälle unrechtmäßiger Produktnutzung aufdecken, hat der Auftraggeber für jede unbezahlte Lizenz (Zugriff auf das Produkt) 125 % des Preises gemäß dem geltenden Tarif an den Auftragnehmer zu bezahlen. Solange der Auftraggeber keine begründeten Beweise für andere Umfang- und Fristdaten vorlegt, wird der Auftragnehmer davon ausgehen, dass die in die Rechnungen für den Abrechnungszeitraum nicht aufgenommene Produktnutzung seit dem Beginn der Verabschiedung der Anlage erfolgt.
Haftungseinschränkungen des Auftragnehmers und des Rechteinhabers
6.3. Der Auftragnehmer, der Rechteinhaber und deren affiliierte Personen haften nicht für Verluste, die wegen Nutzung der Leistungen entstanden sind, und leisten keinen Schadenersatz dafür.
6.4. Der Auftraggeber bestätigt und stimmt zu, dass die Produkte nicht ausfallsicher sind. Die Produkte sind nicht für die Nutzung in Situationen vorgesehen, wo der Produktausfall den Tod oder schwere Körperverletzungen irgendeiner Person, einen großen physischen Schaden oder schwere Umweltschäden verursachen kann (im Weiteren „Nutzung in gefährlichen Situationen“. Dem Auftraggeber wird kein Recht eingeräumt, die Produkte mit dem Ziel zu nutzen, um sie in gefährlichen Situationen oder im Zusammenhang mit solchen anzuwenden - einschließlich aber nicht beschränkt auf die Anwendung in der Luftfahrt sowie in anderen öffentlichen Verkehrssystemen, in Atomkraftwerken oder Chemiefabriken sowie in medizinischen Geräten.

7. Technischer Support

7.1. Der Rechteinhaber und deren affiliierte Personen leisten keinen technischen Support.
7.2. Zusätzlicher Support zum Produkt, der in den Zusatzvereinbarungen zu konkreten Verträgen mit einem konkreten Kunden beschrieben ist, wird ohne Hinausfahren auf das Gelände des Auftraggebers gewährt.
7.3. Der Umfang und die Fristen des zusätzlichen Supports werden von den Parteien untereinander vereinbart.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Die Anlage tritt seit deren Akzept bei der Leistungsbestellung in Kraft.
8.2. Die Anlage kommt beim Vorliegen von Widersprüchen betreffend Bedingungen und Konditionen der Offerte zur Anwendung.
8.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf die Ausführung der Anlage zu verzichten, falls sich die Politik des Rechteinhabers bzw. seine eigene Produktvertriebs-Politik ändern sollte.

Ergänzung Nr.1 zur Anlage Über die Gewährung des Zugangs zu Software-Produkten von Microsoft

Bedingungen und Konditionen der Lizenzvereinbarung mit dem Nutzer
Nutzungsbedingungen der Microsoft-Software

Das vorliegende Dokument regelt die Nutzung der Microsoft-Software, die entsprechende Datenträger, gedruckte Unterlagen sowie digitale oder Online-Dokumentation (alle zusammen oder einzeln „Produkte“ genannt) einschließen kann, die von der ООО „MIT FINANCE“ (hier und weiter „Dienstleister“) zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstleister ist kein Besitzer der Produkte; demzufolge wird deren Nutzung durch bestimmte Rechte und Einschränkungen geregelt, über die der Dienstleister Euch zu informieren hat. Euer Produktenutzungs-Recht ist Gegenstand der Regulierung von Bedingungen in Eurer Vereinbarung mit dem Dienstleister; dieses Recht muss von Euch in Übereinstimmung mit nachfolgenden Bedingungen vereinbart, ausgelegt und ausgeübt werden, wobei der Dienstleister diese weder ändern noch ergänzen darf.

DEFINITIONEN

Client-Software — Software, die es dem Gerät ermöglicht, Zugriff auf die Services oder Funktionen zu erhalten, die von der Server-Software gewährt werden, sowie diese zu nutzen;
Gerät — Computer, Workstation, Terminal, Palm-Size PC, Pager, Telefon, Pocket-PC, Smartphone, Server oder sonstige elektronische Vorrichtung;
Server-Software — Software, die auf einem als Server eingesetzten Computer Services oder Funktionen bereitstellt;
Software-Dokumentation — beliebige für die Nutzer bestimmte Unterlagen, die der Server-Software beigefügt werden;
Sekundär vertriebene Software — weiter unten in Abschnitt 4 beschriebene Software („Nutzung der sekundär vertriebenen Software“).

1. EIGENTUMSRECHT AN DEN PRODUKTEN

Die Produkte werden vom Dienstleister auf Lizenz einer affiliierten Person von Microsoft Corporation (zusammen „Microsoft“) bereitgestellt. Sämtliche auf einem Titel beruhende Rechte und geistige Eigentumsrechte, die sich auf die Produkte und deren Bestandteile beziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bilder, Fotos, Animationen, Video- und Audioaufzeichnungen, Musik, Text und Applikationen, die in die Produkte aufgenommen wurden), gehören der Fa. Microsoft und deren Lieferanten. Die Produkte sind durch Urheberrechts-Gesetze und entsprechende internationale Verträge sowie durch weitere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Aus dem Besitz, dem Zugriff oder der Nutzung der Produkte ergeben sich für Euch keine Eigentumsrechte an den Produkten oder sonstige geistige Eigentumsrechte.

2. NUTZUNG DER CLIENT-SOFTWARE

Die auf euren Dienstleister-Geräten installierte Client-Software darf von Euch nur gemäß den Anleitungen und nur im Zusammenhang mit den vom Dienstleister bereitgestellten Leistungen genutzt werden. Die im vorliegenden Dokument festgelegten Bedingungen und Konditionen ersetzen vollständig und vorbehaltlos die Bedingungen und Konditionen beliebiger Lizenzvereinbarungen mit dem Microsoft-Nutzer, die im Prozess eurer Nutzung von Client-Software in elektronischer Form vorgelegt werden können.

3. NUTZUNG DER SEKUNDÄR VERTRIEBENEN SOFTWARE

Im Zusammenhang mit den Leistungen, die Euch vom Dienstleister bereitgestellt werden, könnt ihr den Zugang zu bestimmten Tools und dem Quellcode von „Mustern“, „sekundär vertriebenen Dateien“ bzw. zu den Softwareentwicklungs-Baukästen (SDK) bekommen (alle zusammen und einzeln „Sekundär vertriebene Software“ genannt). BELIEBIGE SEKUNDÄR VERTRIEBENE SOFTWARE DARF VON EUCH WEDER GENUTZT NOCH GEÄNDERT, KOPIERT ODER VERTRIEBEN WERDEN, SOWEIT IHR NICHT AUSDRÜCKLICH ZUGESTIMMT HABT; BESTIMMTE ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN EINZUHALTEN, DIE IN DEN NUTZUNGSRECHTEN ENTHALTEN SIND, DIE DEM LEISTUNGSLIEFERANTEN („SPUR“) GEWÄHRT WURDEN UND ZUM DIENSTLEISTER ANWENDBAR SIND. DIESE BEDINGUNGEN HAT DER DIENSTLEISTER EUCH ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. Microsoft gibt Euch kein Recht, beliebige sekundär vertriebene Software zu nutzen, soweit Ihr nicht ausdrücklich zugestimmt habt, diese Zusatzbedingungen einzuhalten, die Euch vom Dienstleister zur Verfügung gestellt wurden.

4. KOPIEN

Ihr dürft keine Produktkopien anfertigen, könnt jedoch: (а) eine Kopie der Client-Software auf eurem Gerät anfertigen, wie es vom Dienstleister ausdrücklich erlaubt worden ist sowie (b) Kopien bestimmter sekundär vertriebener Software gemäß Abschnitt 4 („Nutzung sekundär vertriebener Software“) anfertigen. Ihr habt die gesamte Client-Software bzw. sekundär vertriebene Software in folgenden Fällen zu löschen: nach Auflösung oder Beendigung eurer Vereinbarung mit dem Dienstleister, beim Erhalt einer Benachrichtigung vom Dienstleister oder bei der Übergabe eures Gerätes an eine andere natürliche oder juristische Person – je nachdem, welches dieser Ereignisse früher eintritt. Das Kopieren beliebiger gedruckter Unterlagen, die zusammen mit den Produkten geliefert werden, ist untersagt.

5. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DAS AUFBRECHEN DER TECHNOLOGIE, FÜR DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG

Ihr dürft nicht die Technologie erforschen sowie die Produkte dekompilieren oder disassemblieren - ausgenommen jene Fälle und nur in dem Grade, wie dies trotz dieser Einschränkung durch anwendbares Recht erlaubt ist.

6. VERMIETUNGSVERBOT

Ihr dürft nicht die Produkte vermieten, zur temporären Nutzung überlassen, verpfänden, direkt oder indirekt an beliebige Drittpersonen weitergeben oder vertreiben sowie beliebigen Drittpersonen den Zugang zu den Produkten bzw. die Nutzung von deren Funktionen ermöglichen – ausgenommen die Nutzung mit dem einzigen Zweck des Zugriffs auf die Produktfunktionen in Form von Programmleistungen gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung bzw. einer beliebigen Vereinbarung zwischen Euch und dem Dienstleister.

7. KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG

Falls diese Bestimmungen von Euch verletzt werden, kann der Dienstleister ohne Beeinträchtigung irgendwelcher anderer Rechte die Geltung Eurer Produktnutzungs-Rechte beenden. Bei der Auflösung oder Beendigung Eurer Vereinbarung mit dem Dienstleister oder der Vereinbarung des Dienstleisters mit Microsoft, in deren Rahmen die Lizenzierung der Produkte erfolgt, müsst Ihr die Nutzung bzw. den Zugriff auf die Produkte einstellen sowie alle Produktkopien und dazu gehörigen Bestandteile vernichten.

8. KEINE GARANTIEN, VERPFLICHTUNGEN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN SEITENS MICROSOFT

SÄMTLICHE GARANTIEN, SCHADENERSATZ ODER AUSGLEICHSZAHLUNGEN (SOWEIT VORHANDEN) WERDEN AUSSCHLIESSLICH VOM DIENSTLEISTER UND NICHT VON MICROSOFT, DEREN AFFILIIERTEN PERSONEN ODER TOCHTERUNTERNEHMEN GEWÄHRT.

9. PRODUKTSUPPORT.

Der Produktsupport wird vom Dienstleister und nicht von Microsoft, deren affiliierten Personen oder Tochterunternehmen geleistet.

10. FEHLENDE AUSFALLSICHERHEIT

DIE PRODUKTE KÖNNEN NICHT AUSFALLSICHERE TECHNOLOGIEN ENTHALTEN, DIE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG IN SOLCHEN MEDIEN ODER APPLIKATIONEN ENTWICKELT, ERZEUGT ODER BESTIMMT SIND, BEI DENEN EIN PRODUKTAUSFALL ZUM TOD SOWIE ZU SCHWEREN GESUNDHEITS-; VERMÖGENS- ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KANN.

11. EXPORTEINSCHRÄNKUNGEN

Für die Produkte gelten die Exportgesetze der USA. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Vorschriften des anwendbaren Rechts einzuhalten, einschließlich der Exportvorschriften der USA (U.S. Export Administration Regulations), der Internationalen Waffenhandelsvorschriften sowie der Einschränkungen hinsichtlich der Produktnutzer, Nutzungsmethoden und -regionen, die in den USA und in anderen Ländern bestehen. Zusätzliche Angaben sind auf der Webseite http://www.microsoft.com/exporting/ zu finden.

12. HAFTUNG BEI DEN VERSTOSSEN

Neben weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Dienstleister erklärt Ihr Euch auch damit einverstanden, bei beliebigen Verstößen gegen die vorliegenden Bestimmungen rechtliche Direkthaftung gegenüber Microsoft zu übernehmen.
 
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