ÖFFENTLICHES ANGEBOTMT FINANCE Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden als „Auftragnehmer“ bezeichnet), vertreten durch den Geschäftsführer Nikita A. Tsaplin, handelnd aufgrund der Satzung, unter Nutzung eigener Ausrüstung oder der Ausrüstung von Partnern, bietet im Einklang mit diesem Angebot kostenpflichtige Dienstleistungen, Software und sonstige Softwareprodukte (im Folgenden als „Dienstleistungen“ und/oder „Produkte“ bezeichnet) jeder natürlichen Person, juristischen Person oder jedem Einzelunternehmer (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet) an.
Das vorliegende Angebot stellt gemäß Ziffer 2, Art.437 des Zivilgesetzbuches der RF ein Öffentliches Angebot )im Folgenden „Vertrag“) dar, als dessen vollständige und bedingungslose Annahme (Akzeptierung) gemäß Art.438 des Zivilgesetzbuches der RF die Registrierung des Auftraggebers im System-Account auf dem Web-Server des Auftragnehmers unter der Adressehttps://ruvds.comgilt.
Begriffe und DefinitionenAnmeldename (Login) — ist eine für den Web-Server des Auftragnehmers unikale Kombination von lateinischen Buchstaben und Ziffern, die für den Zugang zum Persönlichen Kabinett benötigt wird und in Verbindung mit dem Passwort zur Identifizierung des Auftraggebers dient;
Passwort — eine Kombination von lateinischen Buchstaben und Ziffern, die für den Zugang zum Persönlichen Kabinett benötigt wird und in Verbindung mit dem Anmeldnamen (Login) zur Identifizierung des Auftraggebers dient;
Bestellung — eine vom Auftraggeber über den Web-Server des Auftragnehmers geschickte elektronische Nachricht, die die Bestell-Nr. und ein Verzeichnis bestellter Leistungen enthält;
Persönliches Konto — ein elektronisches Konto im Persönlichen Kabinett, wo der Eingang und der Verbrauch von Geldmitteln zur Bezahlung der Leistungen des Auftragnehmers angezeigt wird;
Persönliches Kabinett — eine Web-Schnittstelle auf dem Web-Server des Auftragnehmers (https://ruvds.com), die dem Auftraggeber zur Verwaltung von Leistungen und Zahlungen zur Verfügung gestellt wird.
1. Vertragsgegenstand1.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden Dienstleistungen zur Gewährung des Zugangs zu einer globalen Cloud‑Plattform mit integriertem Kernschutzsystem und Werkzeugen zur Gewährleistung der Betriebsstabilität der Infrastruktur zu erbringen, bei denen es sich um eigene Entwicklungen des Auftragnehmers handelt, die verteilte Rechenkapazitäten, Datenspeichersysteme und verwaltete Netzwerkressourcen umfassen, die für den Betrieb der Plattform erforderlich sind, zum Zweck der Bereitstellung von Ressourcen und Diensten durch den Kunden gemäß den Möglichkeiten des ausgewählten Tarifplans.
1.2. Das Verzeichnis von Leistungen, die dem Auftraggeber im Rahmen des vorliegenden Vertrags erwiesen werden, wird jeweils in der Bestellung bzw. in den Bestellungen angegeben.
2. Allgemeine Vertragsbedingungen2.1.Die Vertragsparteien erkennen die Rechtskraft von Dokumenttexten, die über Kommunikationsleitungen übermittelt werden, im gleichen Maße an wie die Dokumente, die in einfacher schriftlicher Form ausgefertigt sind. Die Ausnahme von dieser Regel bilden:
die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags; der Austausch von Beanstandungen, für die die einfache schriftliche Form obligatorisch ist.2.2.Die Kommunikationsleitungen im Sinne des vorliegenden Vertrags sind die E-Mail mit den in der Web-Schnittstelle des Auftragnehmers angegebenen Kontaktadressen. Bei der Änderung von Kontaktadressen auf die Initiative des Auftraggebers gelten als Kontaktadressen jene E-Mail-Adressen an, die dem Auftragnehmer unter Nutzung eines vom Auftraggeber gewählten Passwortes mitgeteilt wurden.
2.3.Die Partei übernehmen die volle Haftung für die Handlungen von Mitarbeitern, die den Zugang zu den Kommunikationsleitungen haben.
2.4.Der Auftraggeber behält selbständig den Überblick über die Änderungen im vorliegenden Vertrag, die auf dem Web-Server des Auftragnehmers unter der Adressehttps://ruvds.com/contract veröffentlicht werden.
2.5.Die Änderungen zum vorliegenden Vertrag treten spätestens 10 (zehn) Kalendertage seit deren Veröffentlichung in Kraft.
2.6.Beim Einverständnis des Auftraggebers mit solchen Änderungen gilt der Vertrag mit Berücksichtigung der genannten Änderungen weiter. Falls der Auftraggeber mit den betreffenden Änderungen nicht einverstanden ist, hat er innerhalb einer Frist gemäß Ziffer 2.5 den Auftragnehmer mit einem offiziellen Schreiben (mit Empfangsbestätigung) darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall wird der Vertrag seit Inkrafttreten der Änderungen ungültig.
2.7.Falls der Auftragnehmer ein offizielles Schreiben nach Inkrafttreten der Änderungen bekommt, wird der Vertrag seit Erhalt der Empfangsbestätigung ungültig. Die Leistungen, welche der Auftraggeber seit Inkrafttreten der Änderungen bis zum Erhalt der Empfangsbestätigung in Anspruch nimmt, werden dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen erwiesen.
3. Pflichten der Parteien3.1.Der Auftragnehmer ist verpflichtet:
3.1.1.Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und der Anlagen dazu einzuhalten.
3.1.2.Die Leistungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Konditionen des vorliegenden Vertrags zu erweisen.
3.1.3.Beratung in den Fragen zu bieten, die bei dem Auftraggeber im Zusammenhang mit den ihm erwiesenen Leistungen entstehen können.
3.2.Der Auftraggeber ist verpflichtet:
3.2.1. Die Bestimmungen des vorliegenden Vertrags und der Anlagen dazu einzuhalten.
3.2.2.Eine rechtzeitige Bezahlung der ihm erwiesenen Leistungen gemäß Abschnitt 4 des vorliegenden Vertrags zu gewährleisten.
3.2.3.Die Risiken möglicher für ihn ungünstiger Folgen im Zusammenhang mit dem Verlieren bzw. Weitergabe durch den Auftraggeber des von ihm gewählten Passwortes selber zu tragen.
3.2.4.Auf Antrag des Auftragnehmers rechtzeitig wahrheitsgetreue Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Zwecke der Realisierung des Vertrags benötigt werden.
3.2.5.Für die Einhaltung der Urheberrechte sowie anderer gesetzlicher Normen und der Netiquette in Bezug auf die aufbewahrten, übermittelten oder erhaltenen Informationen selber zu haften; ebenso für unbefugten Zugriff zu den Computern und Informationsquellen sowie für die Verbreitung von nicht angeforderten Informationen im Netz.
3.2.6.Ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftragnehmer Drittpersonen keine Hosting-Dienste auf dem Equipment des Auftragnehmers zu erweisen.
3.3.Die Parteien sind verpflichtet:
3.3.1.Ihre Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an Dritte abzutreten.
4. Vorgehensweise bei der Erweisung von Leistungen4.1. Der Auftragnehmer erweist die Vertragsleistungen gemäß den Gesetzen und Normen des Landes, wo der Auftragnehmer bzw. dessen Vertreter Leistungen in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Vertrag sowie mit hoher Qualität und entsprechend den vorgegebenen Betriebseigenschaften erweisen,.
4.2.Die Erweisung von Leistungen an den Auftraggeber beginnt am Tag der Leistungsbestellung und kann nur zu den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen und Konditionen eingestellt oder ausgesetzt werden.
4.3.Die Leistungsbestellung bedeutet das Einverständnis des Auftraggebers, die Leistung zu den Preisen zu bezahlen, die am Tage des Ausführungsbeginns der Bestellung gültig sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistung unter Nutzung einer der folgenden Methoden zu bestellen:
eine Anweisung über die Kommunikationsleitungen zu schicken; das vom Auftraggeber gewählte Passwort dafür zu nutzen.4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erweisung der Leistung auszusetzen, falls seit dem Beginn der Leistungserweisung mehr als 7 Tage oder eine andere in der zu erweisenden Leistung angegebene Frist verstrichen ist, und der Auftraggeber seine Pflichten zur Bezahlung dieser Leistung nicht im vollen Maße erfüllt hat. Die Wiederaufnahme der Leistungserweisung ist nur nach vollständiger Bezahlung der bestellten Leistung möglich.
4.5. Falls der Auftraggeber seine Pflichten zur Bezahlung von Leistungen, deren Erweisung vom Auftragnehmer begonnen und gemäß Ziffer 4.4. ausgesetzt wurde, nicht erfüllt hat, und seit der Aussetzung der Leistungserweisung 7 Tage und mehr vergangen sind (eine Stunde, falls der Auftraggeber die Auftragnehmer-Leistungen ohne Vorauszahlung getestet hat), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber über die Kommunikationsleitungen von seiner Absicht in Kenntnis zu setzen, die Leistungserweisung einzustellen und sämtliche Daten, die der Auftraggeber im Rahmen dieser Leistung beim Auftragnehmer platziert hat, zu löschen.
4.6. Die Leistungen gelten als im vollen Umfang erwiesen zum Zeitpunkt der Beendigung des vom Auftraggeber gewählten Abrechnungszeitraumes. Bei der Abbestellung der Leistung fließt auf das Persönliche Konto des Auftraggebers eine Summe zurück, die dem nichtgenutzten Zeitraum entspricht. In der Zeitspanne vom Beginn der Leistungserweisung bis zu deren Abbestellung gilt die Leistung als im vollen Umfang erwiesen.
4.7. Falls der Service, der im Rahmen einer Sonderaktion gewährt wurde, die einen zusätzlichen Rabatt bietet, storniert wird, enthalten die Beträge, die auf das persönliche Konto des Kunden zurückgegeben werden, diesen Rabatt nicht.
4.8. Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber für die teilweise oder vollständige Unmöglichkeit, die Dienstleistung, damit verbundene Dienstleistungen zu nutzen oder die Website des Auftraggebers für die Verwaltung der Dienstleistung und der damit verbundenen Dienstleistungen zu nutzen, während einer vorübergehenden Einschränkung des Internetzugangs im Gebiet des Auftragnehmers und/oder des Auftraggebers. Dieses Ereignis kann nicht als Grundlage für eine Rückerstattung oder die Gewährung einer Entschädigung an den Kunden dienen.
5. Leistungspreise und Bezahlung5.1. Die Kosten für die Dienstleistung werden in Rubel festgelegt. Für ausländische Kunden können die Kosten für die Dienstleistung in Hrywnja, US-Dollar, Euro oder eine andere Währung nach Ermessen des Auftragnehmers umgerechnet angezeigt werden. Die geltenden Tarife für die Dienstleistungen sind auf dem Webserver des Auftragnehmers unter https://ruvds.com aufgeführt.
Für einzelne Komponenten der Dienstleistung kann ein Mindestvorauszahlungszeitraum festgelegt werden. Ein solcher Zeitraum wird im Voraus bezahlt und ist bei vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung nicht neu zu berechnen. Für einzelne Komponenten der Dienstleistung kann eine einmalige Einrichtungsgebühr erhoben werden. Diese Gebühren werden zum Zeitpunkt der Zuweisung der betreffenden Komponente (Ressource) fällig und sind bei Beendigung der Dienstleistung nicht erstattungsfähig. 5.2. Bei der Zuweisung der ersten und jeder weiteren Netzwerkressource (IPv4-Adresse) an den Kunden entstehen dem Auftragnehmer organisatorische und technische Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reservierung, Registrierung, Konfiguration und Betreuung der genannten Ressource. Die Kosten für die Dienstleistung enthalten eine einmalige Gebühr für die Zuweisung und Reservierung einer IPv4-Adresse in Höhe von 100 (einhundert) Rubel für jede bereitgestellte IPv4-Adresse. Die genannte Gebühr gilt als tatsächlich entstandener Aufwand des Auftragnehmers und ist nach der Bereitstellung der IPv4-Adresse an den Kunden nicht erstattungsfähig. Die Höhe der Gebühr ist in den Kosten für die Dienstleistung enthalten und ändert den Endpreis der Bestellung für den Kunden nicht. Die genannte Gebühr ist eine Entschädigung für die Aufwendungen des Auftragnehmers für die Bereitstellung der Netzwerkressource und ist unabhängig von der Nutzungsdauer der Dienstleistung, dem Rücktritt des Kunden von der Dienstleistung oder der vorzeitigen Beendigung des Vertrages nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies ist in der Gesetzgebung der Russischen Föderation ausdrücklich vorgesehen.
5.3. Der Auftragnehmer führt auf dem Persönlichen Vertragskonto des Auftraggebers ausgehend von den geltenden Leistungstarifen den Nachweis über die vom Auftraggeber geleisteten Zahllungen und von ihm verbrauchten Leistungen. Die vom Auftraggeber überwiesenen Geldmittel gelten als auf seinem Persönlichen Vertragskonto gebucht nachdem sie auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers eingegangen sind und soweit der Auftragnehmer die Zahlung identifizierenden Zahlungsbelege von der Bank bekommen hat.
5.4. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber Zugang zu den Informationen auf dessen Persönlichen Konto.
5.5. Die Rückerstattung des Restbetrags der nicht genutzten Mittel des Auftraggebers erfolgt bei Vertragsbeendigung, wenn keine Verstöße gegen die Bestimmungen des Vertrags und seiner Anlagen festgestellt wurden, oder wenn der Auftraggeber Gründe dafür vorträgt, dass es aus irgendwelchen Gründen unmöglich ist, die Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen, durch bargeldlose Überweisung auf das Bankkonto des Auftraggebers bei einer in der Russischen Föderation ansässigen Bank. Der Auftragnehmer führt die für die Rückerstattung erforderlichen Handlungen spätestens 30 (dreißig) Kalendertage nach Eingang des schriftlichen Antrags des Auftraggebers mit vollständigen Angaben des Zahlungsempfängers durch (für natürliche Personen ist eine vorherige dokumentarische Bestätigung der persönlichen Daten erforderlich). Der Restbetrag wird abzüglich des Werts der Dienstleistungen, die der Auftraggeber seit Vertragsschluss in Anspruch genommen hat, sowie unter Abzug der dem Auftragnehmer entstandenen Kosten für die Entgegennahme und Rückzahlung von Zahlungen über die vom Auftraggeber bei der Einzahlung auf das persönliche Konto und bei deren Rückerstattung verwendeten Zahlungssysteme erstattet. Bei der Rückerstattung des Restbetrags der nicht genutzten Mittel verfallen alle Boni und Rabatte, die im Rahmen verschiedener Aktionen und Sonderangebote gewährt wurden. Eine Rückerstattung erfolgt nicht bei Verstoß gegen Punkt 2.3.5 des Anhangs 1 der HOSTING-BETRIEBSORDNUNG.
5.6. Voraussetzungen zur Gewährung eines Testzeitraumes bzw. eines Testservers:
5.6.1. Die Voraussetzungen zur Gewährung eines Testzeitraumes für beliebige Dienste werden vom Auftragnehmer formlos formuliert und können jederzeit ohne Vorankündigung einseitig geändert werden.
5.6.2. Die Gewährung eines Testzeitraumes kann nach Ermessen des Auftragnehmers ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
5.6.3. Die im Rahmen eines Testzeitraumes gewährten Dienste können im Bedarfsfall ohne Vorankündigung und ohne Begründung widerrufen werden.
5.6.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bereitstellung eines Testservers zu verweigern.
5.6.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unversehrtheit der Daten auf dem Testserver sowie für direkte oder indirekte Verluste, die als Ergebnis der Nutzung eines Testservers oder durch den Widerruf seiner Nutzungsrechte im Rahmen des Punktes 5.6.3. entstehen mögen.
6. Haftung der Parteien6.1. Bei Nichterfüllung oder nichtordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag obliegt den Parteien die Haftung in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation sowie unter Berücksichtigung der Bedingungen und Konditionen, die im vorliegenden Vertrag festgelegt sind.
6.2. Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber für beliebige Kommunikationsverzögerungen und -unterbrechungen, für den Schaden und die Verluste, die direkt oder indirekt auf die Höhere Gewalt zurückzuführen sind, sowie aus Gründen, die vom Auftragnehmer durch vertretbare Maßnahmen unmöglich kontrolliert werden können.
6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber für beliebige Kommunikationsverzögerungen und -unterbrechungen, soweit diese auf die Durchführung technischer Arbeiten zur Wartung und Modernisierung des Auftragnehmer-Equipments zurückzuführen sind.
6.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für direkten oder indirekten Schaden des Auftraggebers durch die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers oder wegen Unmöglichkeit, sie zu nutzen.
6.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt der vom Auftraggeber übermittelten, erhaltenen und bei ihm aufbewahrten Informationen.
6.6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße oder unrechtmäßige Handlungen des Auftraggebers bei der Nutzung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, einschließlich der Fälle, in denen der Auftraggeber Leistungen des Auftragnehmers zwecks Beschaffung von Informationen nutzt, deren Zugang gesetzlich eingeschränkt ist.
6.7. Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber für beliebigen Schaden des Auftraggebers infolge Verlieren oder Weitergabe von Login und Passwort durch den Auftraggeber.
6.8. Die maximale Haftung des Auftragnehmers für den realen Schaden ist auf die Geldsumme beschränkt, die dem Preis von Leistungen des Auftragnehmers entspricht, die er im Monat der Entstehung des realen Schadens dem Auftraggeber zu erweisen hat.
Der Auftragnehmer haftet nicht gegenüber dem Auftraggeber für indirekte Schäden (entgangenen Gewinn). 6.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verstößen des Auftraggebers gegen den vorliegenden Vertrag oder Anlagen dazu sowie gegen die geltenden Gesetze der Russischen Föderation bzw. des Landes, wo der Auftragnehmer bzw. dessen Vertreter Leistungen im Rahmen des vorliegenden Vertrags erweisen, die Leistungserweisung auszusetzen, bis die Ursachen behoben sind, die der Grund für die Aussetzung der Leistungserweisung gewesen sind. In diesem Fall kann der Auftragnehmer einen entsprechenden Bescheid an den Auftraggeber schicken. Der Auftragnehmer kann einen solchen Bescheid unter anderem an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers, die in seinem Persönlichen Kabinett angegeben ist. Dabei ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Persönlichen Konto des Auftraggebers Geldmittel für die Leistungen weiter abzubuchen, deren Erweisung bis zur Leistungsabbestellung durch den Auftraggeber oder bis zur Behebung der Ursache für die Leistungsaussetzung ausgesetzt worden ist.
6.10. Falls der Auftraggeber innerhalb von 6 (sechs) Monaten seit der Leistungsaussetzung (einen Tag, wenn der Auftraggeber ohne Vorausbezahlung die Leistungen des Auftragnehmers getestet) den Verstoß nicht beseitigt hat, welcher der Grund für die Leistungsaussetzung gewesen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung des vorliegenden Vertrags zu unterlassen.
6.11. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geplante Arbeiten jederzeit durchzuführen, wenn dies für die Wartung, den Schutz, die Aktualisierung, die Migration, die Skalierung oder die Modernisierung der Infrastruktur erforderlich ist.
6.12. Sofern technisch und organisatorisch möglich, benachrichtigt der Auftragnehmer den Kunden vorab über geplante Arbeiten; das Fehlen einer Benachrichtigung allein stellt jedoch keinen Verstoß gegen den SLA dar und begründet keine Verpflichtung zur Gewährung einer Entschädigung.
6.13. Geplante Arbeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
6.14. In einer Notfallsituation ist der Auftragnehmer berechtigt, unverzüglich mit Notfallarbeiten zu beginnen, ohne den Kunden vorher zu benachrichtigen.
6.15. Notfallarbeiten, einschließlich Notabschaltung, Migration, Isolation, Umschaltung, Verkehrseinschränkung, Neustart und andere Maßnahmen, die zur Lokalisierung des Problems erforderlich sind, gelten nicht als Verstoß gegen den SLA.
7. Höhere Gewalt7.1. Die Parteien werden von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung ihrer Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag befreit, soweit dies auf Höhere Gewalt zurückzuführen, die nach Vertragsunterzeichnung eingetreten ist.
7.2. Die Parteien stufen insbesondere als Höhere Gewalt ein: Natur- und Industriekatastrophen; Terroranschläge; Kriegshandlungen; Zivilunruhen; die Verabschiedung durch die Staatsmacht- oder lokale Selbstverwaltungsorgane von Verboten oder Einschränkungen der Tätigkeit der Parteien nach dem vorliegenden Vertrag; sonstige Umstände, die von den Parteien weder vorausgesehen noch verhindert werden konnten und die Wahrnehmung deren Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag behindern.
7.3. Die Partei, die von der Haftung befreit werden möchte, hat unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 (drei) Werktagen, die jeweils andere Partei von solchen zwingenden Umständen zu benachrichtigen. Bei nichtrechtzeitiger Benachrichtigung über den Eintritt Höherer Gewalt verliert die Partei den Anspruch darauf, von der Haftung befreit zu werden.
7.4. Beim Eintritt zwingender Umstände, welche die Wahrnehmung der Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag behindern, wird die Frist für die Pflichterfüllung durch die Parteien um die Geltungsdauer zwingender Umstände und um die Zeit hinausgeschoben, die zur Beseitigung deren Folgen benötigt wird, jedoch maximal um 60 (sechzig) Kalendertage. Falls zwingende Umstände länger als die genannte Frist andauern bzw. wenn bei deren Eintritt beiden Parteien klar wird, dass sie länger als diese Frist andauern werden, werden die Parteien alternative Methoden zur Erfüllung des vorliegenden Vertrags oder dessen Kündigung ohne Schadenersatz beraten. Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, die nach dem Vertrag nicht verbrauchten Geldmittel in Übereinstimmung mit den Rückerstattungskonditionen gemäß Ziffer 5.4. des vorliegenden Vertrags dem Auftraggeber zu erstatten.
8. Geltungsdauer und Kündigung8.1. Der vorliegende Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und gilt bis Ende des laufenden Kalenderjahres. Künftig wird der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Kalenderjahr verlängert, soweit keine der beiden Parteien bis zum 1.Dezember des entsprechenden Kalenderjahres die Vertragskündigung bekanntgibt.
Der vorliegende Vertrag kann gekündigt werden: 8.1.1. auf Betreiben jeder der beiden Parteien;
bei Zahlungsunfähigkeit (Bankrott) jeder der beiden Parteien; in den Fällen gemäß Ziffer 7.4 des vorliegenden Vertrags.8.1.2.Auf Betreiben des Auftragnehmers
beim Verstoß des Auftraggebers gegen die Bedingungen und Konditionen der Ziffern 3.2.1. und 3.2.4. des vorliegenden Vertrags; falls der Auftraggeber technische oder sonstige Handlungen vornimmt, die im Vertrag nicht vorgesehen und vom Auftragnehmer nicht genehmigt sind, welche dem Auftragnehmer oder Drittpersonen Schaden zugefügt haben oder zugefügt haben könnten.8.1.3. Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien.
8.1.4. Gemäß Ziffer 2.6 des vorliegenden Vertrags.
8.1.5. Gemäß Ziffer 4.5 des vorliegenden Vertrags
8.1.6. Auf Betreiben des Auftraggebers mit Benachrichtigung des Auftragnehmers über Kommunikationsleitungen.
9. Sonstiges9.1. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien werden durch die Gesetze der Russischen Föderation geregelt.
9.2. Alle Streitfälle, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben können – darunter solche, die seine Realisierung, Verletzung, Kündigung und Unwirksamkeit betreffen - , sind vorwiegend auf dem Verhandlungswege zu regeln.
9.3. Das Reklamationsverfahren der Streitregelung ist obligatorisch. Für die Erwiderung einer Reklamation wird eine Frist von 10 (zehn) Kalendertagen seit deren Erhalt festgelegt.
9.4. Streitigkeiten, die sich nicht auf dem Verhandlungsweg klären lassen, sind vor dem Arbitragegericht (Wirtschaftsgericht) der Stadt Moskau in Russland zu schlichten.
9.5. Falls der Auftraggeber kein ständiges Büro im Gebiet der Russischen Föderation hat, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, zum Überbringen von Prozessbescheiden einen Agenten (Vertreter) zu benennen und dessen Arbeit zu unterhalten sowie den Auftragnehmer im vollen Maße über so einen Agenten zu informieren.
9.6. Der Vertrag enthält die endgültigen und vollständigen Bedingungen und Konditionen der Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt somit den gesamten vorangegangenen Schriftverkehr und Vorgespräche der Parteien um den Vertragsgegenstand.
9.7. Änderungen oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertragswortlaut können nur in einem im Vertrag festgelegten Verfahren vorgenommen werden.
9.8. Der Auftragnehmer gibt eine Gewähr dafür, dass die ihm vom Auftraggeber übergebenen Informationen, darunter auch die persönlichen Daten des Auftraggebers, ausschließlich für die Zwecke der Vertragsdurchführung genutzt sein werden.
9.9. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer die Wahrhaftigkeit und rechtzeitige Gewährung von Informationen.
10. Bankverbindung und Sitz des AuftragnehmersGesellschaft mit beschränkter Haftung (OOO) „MT FINANCE“
OGRN (Primäre staatliche Registrierungs-Nr.) 1157746680332
INN (Steuerzahler-Identifikationsnummer) 7706424050
KPP (Grund der Eintragung ins Steuerzahlerregister) 770601001
Rechtssitz (Domiziladresse): Russische Föderation, 125009, Moskau, Glinischevsky lane, 3, Zimmer 226.
Bankverbindung:
Kto. 40702810601500126138 bei der Bank Tochka LLC Korr.-Kto. 30101810745374525104 BIC 044525104
Allgemeine Fragen und Supportservice:
Tel. 8 (495) 135-10-99, 8 (800) 775-97-42 E-Mail: support@ruvds.com 11. Angaben zum Partner, dessen Ausrüstung verwendet werden kannEinzelunternehmer Artem Leonidovich Fedoseev
PSRNSP 315502700019401 vom 29. Oktober 2015
INN 343657834202
Bankverbindung:
Girokonto 40802810000000185478 bei der JSC TINKOFF BANK Korrespondenzkonto 30101810145250000974 BIC 044525974 Anlage Nr.1VORSCHRIFTEN FÜR DIE ARBEIT MIT DEM HOSTING1. Rechte und Pflichten des Aufragnehmers1.1. Der Auftragnehmer setzt alles daran, um einen unterbrechungsfreien Betrieb des virtuellen Auftraggeber-Servers zu gewährleisten.
1.1.1. Der Auftragnehmer setzt alles daran, damit das eingesetzte Equipment den modernen technischen Anforderungen entspricht.
1.1.2. Der Auftragnehmer leistet technischen Support und ist zugänglich für Kontakte gemäß dem Zeitplan auf der Hauptseite der Webpräsenz https://ruvds.com.
1.1.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Hilfe zu verweigern und keinen weiteren Support zu gewähren, falls die Anfrage an die Mitarbeiter des Auftragnehmers einen ausgesprochen beleidigenden Charakter hat, eine Art Erpressung oder sonstige Umstände enthält, die einen normalen Meinungsaustausch erschweren.
1.2. Der Auftragnehmer kann die Gewährung von Leistungen in folgenden Fällen nicht garantieren:
1.2.1. Der Auftragnehmer kann das Vorhandensein der vom Auftraggeber angeforderten Technologien und Lösungen nicht garantieren, soweit sie in der Dokumentation zu den Produkten und deren Kombinationen, die auf den Servern des Auftragnehmers Anwendung finden, nicht beschrieben sind.
1.2.2. Der Auftragnehmer garantiert nicht die Möglichkeit der Installation von zusätzlichen Komponenten. Modulen etc. auf Antrag des Auftraggebers.
1.2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserweisung kurzfristig zu stoppen, falls die Weitererweisung der Leistungen offensichtlich gegen die Vorschriften für die Erweisung von Leistungen verstößt oder auf eine sonstige Weise die Funktionsfähigkeit des Equipments oder der Server-Software des Auftragnehmers gefährdet.
1.2.4. Der Auftragnehmer platziert keine Webseiten oder sonstige Ressourcen des Auftraggebers, die einer Netzwerk-Attacke (DDoS) ausgesetzt sind. Die attackierten Ressourcen werden abgeschaltet, um den anderen Kunden weitere stabile Leistungserweisung zu ermöglichen. Die Möglichkeit wiederholter Aktivierung des attackierten Auftraggeber-Servers ist individuell zu besprechen.
1.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Schnelligkeit und zuverlässigen Betrieb des internationalen DNS-Systems, insbesondere:
1.3.1. Für die Schnelligkeit der Übertragung von Domain-Namen zwischen den DNS-Servern.
1.3.2. Für das unbefugte Caching von Domainnamen durch die DNS-Server der Internetnutzer.
1.4. Der Auftragnehmer ist in folgenden Fällen berechtigt, die Hosting-Dienste zu verweigern bzw. die Bedingungen und Konditionen der Leistungsgewährung zu ändern (Tarifplan, Zahlungsweise, technische Parameter):
1.4.1. Ein Verstoß gegen die Netiquette und sonstige übliche Verhaltensnormen, die im Abschnitt „Rechte und Pflichte des Auftraggebers“ (Teil 2) beschrieben sind.
1.4.2. Ein Verstoß gegen die Gesetze und Normen im Bereich der Urheberrechte.
1.4.3. Überlastung der Server des Auftragnehmers durch die Software des Auftraggebers.
1.4.4. Verletzung der üblichen Normen und Regeln der Traffic-Nutzung (Siehe Ziffer 2.5).
1.4.5. Verstoß gegen Punkt 2.3.5 der Hosting-Betriebsordnung.
1.5. Bei groben Verstößen gegen die Vorschriften für die Hosting-Nutzung oder gegen gesetzliche Normen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erstattung der für die Hosting-Dienste vorausgezahlten Summe zu verweigern, bis die umstrittene Situation durch Gerichtsorgane offiziell geregelt ist.
1.6. Der Auftragnehmer gewährleistet den Support der Ressourcen des Auftraggebers in Übereinstimmung mit den allgemein üblichen Normen und Einschränkungen für die Leistung „Hosting ohne Administrierung“.
1.6.1. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber technischen Support und berät ihn ausschließlich über die eigenen Leistungen und Software-Produkte.
1.6.2. Der Auftragnehmer analysiert und behebt nur jene Probleme, die mit der Funktionsfähigkeit der Hardware oder Software des Auftragnehmers verbunden sind.
1.6.3. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für das korrekte Funktionieren der Auftraggeber-Ressourcen sowie für die Möglichkeit des korrekten Funktionierens der Auftraggeber-Ressourcen auf dem Equipment und in der Software-Umgebung des Auftragnehmers. Die Beratung zu diesem Thema hat einen eingeschränkten Charakter und schließt das Administrieren der Ressourcen des Auftraggebers nicht ein.
1.6.4. Der Auftragnehmer behebt nicht die Funktionsstörungen oder sonstige Probleme im Funktionieren der Auftraggeber-Ressourcen, unabhängig von den Ursachen, aus denen diese Probleme entstanden sind.
1.6.5. Der Auftragnehmer führt keine Arbeiten mit den Dateien und sonstigen Auftraggeber-Ressourcen aus wie Analyse, Fehlerbeseitigung, das Erreichen der Funktionsfähigkeit etc.
1.6.6. Der Auftragnehmer kann nach vorheriger offensichtlicher Absprache und ohne irgendwelche offensichtliche oder nicht offensichtliche Verpflichtungen zusätzliche Leistungen zur Arbeit mit den Auftraggeber-Ressourcen (Administrieren) erweisen.
1.7. Der Auftragnehmer legt folgende Bearbeitungsfristen für die eingehenden Anfragen des Auftraggebers fest:
1.7.1. Die Behebung der Ausfälle von Hardware und Software des Auftragnehmers erfolgt mittels Analyse durch eigene Monitoring-Dienste; die Reaktionszeit bei Problemen: maximal 4 Stunden während der Arbeitszeit und 8 Stunden außerhalb der Arbeitszeit. Für den Beginn der Arbeiten zur Ausfallbehebung ist keine Anfrage des Auftraggebers erforderlich.
1.7.2. Maximale Frist für die Beantwortung einer Anfrage, wo im Wesentlichen nur einfache Beratung über die Auftragnehmer-Leistungen angefordert wird, beträgt 24 Stunden.
1.7.3. Maximale Frist für die Beantwortung einer Anfrage, wo Beratung über die technischen Parameter der Auftragnehmer-Leistungen angefordert wird, beträgt 3 Werktage.
1.7.4. Maximale Frist für die Bearbeitung von Anfragen, wo manuelle technische Arbeit mit den Auftraggeber-Ressourcen erforderlich ist, beträgt 3 Werktage, angefangen vom nächsten Werktag nach dem Eingang der Anfrage. Die Bearbeitung der Anfrage markiert den Beginn des Hauptarbeitsvolumens und schließt die Zeit nicht ein, die für den Abschluss der Arbeiten benötigt wird, soweit die Arbeiten einen längeren Charakter haben (Operationen mit großen Datenmengen, manuelle Arbeit mit Sicherheitskopien etc.).
1.7.5. Maximale Frist für die Beantwortung von Anfragen sonstiger Art beträgt 7 Werktage. Die Frist kann aus objektiven Gründen verlängert werden, wobei der Auftraggeber darüber zu informieren ist.
1.7.6. Der Auftragnehmer setzt alles daran, um die Bearbeitungsfristen beliebiger Anfragen des Auftraggebers zu verkürzen. Das vorgegebene Ziel in der Arbeit des Kunden-Supportservices ist die Bearbeitung aller eingehenden Nachrichten des Auftraggebers höchstens innerhalb von 2 Stunden seit Eingang der Anfrage, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Die genannten Fristen werden im Schnitt bei über 95% der Anfragen eingehalten, können jedoch nicht in jedem Einzelfall garantiert werden.
2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers2.1. Die vom Auftraggeber platzierten Informationen müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
2.1.1. Die Übereinstimmung mit den Gesetzen der Russischen Föderation, internationalen Gesetzen und den Gesetzen des Landes, wo der Auftragnehmer bzw. deren Vertreter Leistungen gemäß dem vorliegenden Vertrag und den Anlagen dazu erweisen.
2.1.2. Die Übereinstimmung mit den Urheberrechts-Normen.
2.1.3. Keine Proteste seitens der Netzgemeinde sowie die Übereinstimmung mit der üblichen Netiquette.
2.1.4. Keine Malware, Viren und ähnlichen Tools und Absichten.
2.2. Die technischen Tools (Skripte), die vom Auftraggeber auf den Servern des Auftragnehmers ausgeführt werden, müssen folgenden Anforderungen entsprechen:
2.2.1. Die (mit Monitoring-Tools ermittelte) Server-Last muss den Skriptzielen und den Normen optimaler Programmierung entsprechen. Unzulässig ist die Ausführung von Skripten und Applikationen, deren Serverlast groß und mit der Last einer ähnlichen Optimallösung nicht zu vergleichen ist.
2.2.2. Bewertet werden die Ressourcen, bei denen aus objektiven technischen Gründen keine formellen Bewertungsparameter vorhanden sind, darunter, jedoch nicht darauf beschränkt:
Plattensystem des Servers. Netzwerk-Ausrüstung.2.2.3. Die vom Auftraggeber erzeugte tägliche Durchschnittslast auf jede Hardware-Ressource des Auftragnehmers darf ein Hundertstel von der maximalen Ressourcenleistung des physischen Auftragnehmer-Servers nicht überschreiten, wo die Auftraggeber-Ressourcen untergebracht sind.
2.2.4. Der Supportservice des Auftragnehmers kann bei der Optimierung Ratschläge erteilen und Hilfe erweisen, garantiert jedoch keine Hilfe bei der Lösung von Problemen mit der Leistungsfähigkeit der Benutzer-Skripts.
2.3. Auf dem Hosting sind folgende Aktivitäten verboten:
2.3.1. Das Platzieren von Webseiten, die für die Begehung betrügerischer Handlungen bestimmt sind, darunter, jedoch nicht darauf beschränkt:
das Herauslocken von Passwörtern, das Erstellen von gefälschten Webseiten; der Betrug von Besuchern, das Geldsammeln auf betrügerische Weise etc.;2.3.2. das Verschicken oder Platzieren von Spam und Nachrichten, die irrtümlich als Spam klassifiziert werden können.
2.3.3. Die Verstöße gegen die übliche Netiquette, darunter, jedoch nicht darauf beschränkt:
grobes Index-Spamming (der Suchmaschinen-Betrug mit Hilfe von Mitteln, die keine Informationsinhalte haben und für Menschen nutzlos sind). Grobes Webseiten-Parsing (über 5 GB eingehender Verkehr pro Tag zwecks Parsing dieser externer Ressourcen).2.3.4. Das Platzieren von Projekten und Diensten mit beliebigem Bezug zu:
Generierung von Junk-Inhalten zum Betrug von Suchmaschinen oder beliebigen anderen Systemen. Generierung von Junk-Traffic beliebiger Art (zum Ausgleich des Traffic-Verhältnisses bei einem anderen Hosting-Anbieter, Ranking-Betrug, Betrug von Suchmaschinen oder beliebigen anderen Systemen etc.).2.3.5. Das Platzieren von öffentlichen Proxy- oder VPN-Servern sowie von Systemen zur Prüfung von Funktionsfähigkeit von externen Ressourcen. Ebenso wie die Platzierung von privaten Netzwerken mit über 10 GB summarischen Verkehr pro Tag. Entweder die Bereitstellung von VPNs, Proxyservern, Mitteln zur Verkehrsanonymisierung oder anderen Mitteln zum Erhalt des Zugriffs auf Ressourcen, deren Zugang auf dem Gebiet der Russischen Föderation eingeschränkt ist.
2.3.6. Das Platzieren von Torrent-Clients oder beliebigen anderen File-Sharing- und P2P-Systemen.
2.3.7. Das Platzieren von Systemen oder Diensten, die mit dem Verdienen von Krypto-Währungen (Mining) verbunden sind.
2.3.8. Das Platzieren von Systemen oder Diensten, die den Normalbetrieb sowohl des internen Netzwerkes als auch von Drittpersonen stören.
2.4. Verboten sind die Versuche, illegal den Zugang zu vertraulichen Informationen zu erhalten, sowie die Verletzung der Sicherheitsnormen, darunter, jedoch darauf nicht beschränkt:
2.4.1. Das Hacken von Webseiten, unbefugter Zugriff auf vertrauliche Daten – sowohl auf die Ressourcen des Auftragnehmers als auch auf die externen Webseiten und Ressourcen.
2.4.2. Das Passwort-Mining, Netzwerk-Attacken, Flooding (Überlastung von Equipment und Informationskanälen, Überschreitung der Limits).
2.4.3. Das Betreiben von gehackten Webseiten oder Ressourcen, die sogar gegen den Willen des Auftraggebers zur Verletzung der Netiquette und sonstiger Netzvorschriften führen, ist verboten. Die gehackten Ressourcen werden ohne Vorwarnung gestoppt; deren Aktivierung ist nur möglich, soweit die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, um deren wiederholtes Hacken zu verhindern.
2.5. Der durch die Ressourcen des Benutzers generierte Traffic gilt als kostenlos und wird gegenüber den in der Leistungsbeschreibung genannten Werten nicht eingeschränkt, soweit folgende Bedingungen erfüllt werden:
2.5.1. Der summarische Datenverkehr des virtuellen Servers bis 150 GB pro Tag (für die Server im Probezeitraum bis 30 GB pro Tag) wird ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß den Kapazitäten des physischen Servers und der Telekommunikations-Ausrüstung gewährt.
2.5.2. Bei Überschreitung des Traffic-Limits von 150 GB pro Tag (während des Probezeitraums 30 GB pro Tag) kann nach Ermessen des Auftragnehmers die Bandbreite für den virtuellen Server des Auftraggebers bis Ende des Tages, an dem die Überschreitung festgestellt wurde, auf 5 Mbps eingeschränkt werden. Es gilt die UTC-Zeit.
2.5.3. Bei Überschreitung des Traffic-Limits von 150 GB pro Tag (während des Probezeitraums 30 GB pro Tag) und soweit der eingehende Verkehr mehr als doppelt so groß ist wie der ausgehende, ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zur Abstimmung der Auftraggeber-Aktivitäten mit dem Auftragnehmer die Erweisung von Leistungen auszusetzen oder zu verweigern.
2.5.4. Falls der Auftraggeber geschützte Kommunikationsleitungen (DDoS-Schutz etc.) nutzt, hält der Auftragnehmer sich das Recht vor, die Leistungspreise individuell zu ändern, beliebige zusätzliche Traffic-Einschränkungen festzulegen sowie das Zur-Verfügung-Stellen von geschützten Kommunikationsleitungen zu verweigern.
2.6. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Begrenzung der CPU-Auslastung (Prozessorkerne, virtuelle Prozessorkerne) für den virtuellen Server festzulegen, wenn eine kontinuierliche CPU-Auslastung (Prozessorkerne, virtuelle Prozessorkerne) von 60% oder höher über einen Zeitraum von einer Stunde festgestellt wird, die den Verdacht auf eine zufällige oder vorsätzliche Installation schädlicher Software erweckt. Nach Beseitigung der anomalen Auslastung können die Einschränkungen aufgehoben werden.
2.7. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Begrenzung der Anzahl der Schreibvorgänge auf das Laufwerk (Festplatte, Langzeitspeicher) festzulegen, wenn mehr als 1.500.000 Schreibvorgänge innerhalb der letzten 6 Stunden festgestellt werden. Nach Beseitigung der hohen Laufwerksauslastung können die Einschränkungen aufgehoben werden.
2.8. Der Kunde versteht und akzeptiert, dass die angewendeten Einschränkungen notwendig sind, um schädliche Aktivitäten sowohl seitens des Kunden als auch gegen den Kunden zu verhindern. Zur Aufhebung der Einschränkungen ist der Anbieter berechtigt, vom Kunden Passdaten zur vollständigen Identifizierung sowie eine Bestätigung zu verlangen, dass die Tätigkeit des Kunden nicht schädlich ist.
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die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags;